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Big Data = Algorithmierung 4.0
online • Digital • Thomas Fischermann und Götz Hamann • 21.02.13, 7:00 h
(woi) Algorithmierung von Arbeit hat schon immer zu Verwerfungen geführt. Eine Algorithmierung der Arbeit ist von Anbeginn des Handwerks zu beobachten: Drechselbank, Drehmaschine, CNC-Maschine. Das polpuläre Beispiel aber ist der über 200 Jahre alte Jacquard-Webstuhl. Schon kurz nach seiner Einführung wurde er 1806 – in guter französischer Tradition – in Lyon von der eigenen Zunft „hingerichtet“, sein Erfinder geschmäht (und später mit dem Erfolg der Industrialisierung geehrt). Die Idee Jacquards die lästige Kinderarbeit, der er selbst noch unterworfen war, abzuschaffen, korrespondierte mit der Erfindung der Dampfmaschine und, getragen von den Kolonialmächten, einer ersten Globalisierung des Warenwirtschaftssystems. In der Folge kam es zu einer Pauperisierung (nicht nur) der Weber. Darüberhinaus gilt Jacquards Erfindung als Urknall des Computers.
In den 80er Jahren des zuückliegenden Jahrhunderts schien die Zeit reif für die totale Computerisierung der Arbeit. Halle 54 war sowohl das Schreckgespenst der Gewerkschaften als auch Hoffnung auf eine Freizeit-Gesellschaft. Halle 54 hat nicht funktioniert.
War Computerisierung im letzten Jahrtausend nichts Anderes als die Fortschreibung von CNC-Maschinen, der starren Automaten, brechen wir nun in die Ära 4.0 auf. Was ist heute anders als in den 80ern? Zeit sich die schöne neue Welt genauer zu betrachten.
1 Todesopfer ist nicht weniger schlimm als 5
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
Zitiert aus L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05 –