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Diskurs
um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld

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Bun­des­rats­ent­schei­dung zur Mit­be­stim­mung

  27.02.2017 21:16, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie

DGBeinblickPolitik • Seite 2 • 3/2017

Für ein modernes Mitbestimmungsrecht hat sich Mitte Februar der Bundesrat ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte dem Entschließungsantrag „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Thüringen zu. Ziel des Antrags ist es, die Mitbestimmung für die digitalisierte Arbeitswelt fit zu machen. Dazu müsse der Arbeitnehmerbegriff an die betriebliche Realität angepasst werden, da die Zahl „arbeitnehmerähnlicher Personen“ steige. Neue Arbeitsmodelle müssten anerkannt werden, die den Arbeitsrhythmus weiter entgrenzen. Tätigkeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeit und nicht am eigentlichen Arbeitsort erledigt werden, sollen „anerkannt und vergütet werden“, so der Antrag. Schließlich fordern die Länder, die Lücken in der Unternehmensmitbestimmung zu schließen. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann wertet das Abstimmungsergebnis als „wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Es gebe nun einen deutlichen Handlungsauftrag an die Bundesregierung, den mitbestimmungspolitischen Stillstand zu überwinden.

s.a. www.dgb.de/-/Qhz DGB-Pressemitteilung 011, vm 10.02.2017

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