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Diskurs
um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld

« Krankenversichert, aber verschuldet… wenn wir das wollen! »

Jeder Arbeiter zählt

  01.02.2018 10:53, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie

ver.deBetriebsrat • 13.03.13

(woi) Eine Entscheidung des BAG aus 2013 – und immer noch interessant, zeigt dieses Urteil doch, dass das BetrVG Potenziale enthält, die es zu heben gilt. Es ist schlicht nicht einsehbar, warum nicht grundsätzlich alle in einem Unternehmen arbeitenden nicht durch den Betriebs-/Personalrat vertreten sein sollten – Leiharbeiter, Honorarkräfte, wer auch immer. Sie alle arbeiten für einen Betrieb und sind von ihm in den unterschiedlichsten Ausprägungen abhängig.

Artikel im Archiv (PDF, … MB)

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