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um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld

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Hilfskräfte laufen unter „Sachmittel“

  23.01.2018 19:08, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie

tazGesellschaft/Bildung • Anna Klöpper/Ralf Pauli • 23.01.18

Dabei sind die Streikenden in Berlin eigentlich in einer privilegierten Situation. In keinem anderen Bundesland sind studentische Hilfskräfte von einem Tarifvertrag abgedeckt. Das heißt: Für Hilfskräfte in Hamburg, Dresden oder Heidelberg gelten bei Urlaubs- und Krankheitszeiten nur die Grundansprüche des Bundesgesetzes und ihre Löhne legen die Arbeitgeber ohne Rücksprache mit Gewerkschaften fest.

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