Tag: "corona"
Endlich!? – Corona-Überbrückungshilfe für Freiberufler
Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg • 01.07.20
Ende Mai ist das Corona-Soforthilfeprogramm ausgelaufen. Nun legt die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm auf, um die Liquidität von KMU zu sichern. Die sog. „Corona-Überbrückungshilfe“ ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Es richtet sich explizit auch an Freiberufler.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Eine Beantragung ist nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart ab Anfang Juli möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums [Anm.: Hier insbesondere die Punkte „Wer ist antragsberechtigt?“ und „Was wird gefördert?“].
BAMF ermöglicht Ausfallhonorare für Honorarlehrkräfte
Die LINKE • Offener Brief • 16.04.20
Die Mandatsträger der Partei Die Linke im Raum Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden wenden sich mit einem Offenen Brief an die Träger von staatlich geförderten Integrations- und Berufssprachkursen wie Volkshochschulen, Internationaler BUnd u.a.
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die Integrationskurse finanziert, sich in seinem jüngsten Trägerrundbrief bereit erklärt hatte, auch für die Corona-Ausfallzeiten 75% der „normalen“ Auszahlungen an die Träger zu leisten und auf Antrag die Möglichkeit eröffnet hatte, auch den freiberuflichen Lehrkräften 75% der Honorare auszuzahlen, dürfen die Träger nicht zögern. Die Linke fordert die Träger auf, diese Anträge auf Auszahlung der 75% zu stellen und den freiberuflichen Lehrkräften als Ausfallhonorar zur Verfügung zu stellen.
Die soloselbstständigen Lehrkräfte haben bekanntermaßen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld. In ihren Dienstverträgen mit den Trägern sind Ausfallhonorare bislang ausgeschlossen. Auch die sog. Corona-Soforthilfe funktioniert für diesen Personenkreis i.d.R. nur unzureichend, da sie kaum explizit betriebliche Ausgaben vorweisen können. Viele sind durch den zwangsweisen Unterrichtsausfall in existentielle finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die durch das BAMF ermöglichte Beteiligung der Lehrkräfte an den Corona-Ausfall-Zahlungen muss von den Trägern deshalb unbedingt umgesetzt werden.
Die Stadt Bühl geht indess als Träger von Integrationskursen schon mit gutem Beispiel voran: Für die laufenden Verträge wird freiwillig ein Ausfallhonorar von 100% bezahlt.