Diskurs
um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld
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Antragsvorschlag zum ver.di Bundesdelegiertenkongress 2015
30.01.2014 14:57, von admin, Kategorien: Bildungsurlaub, Gewerkschaft , Tags: bildung, bundeskongress, gewerkschaft
Antrag zum ver.di-Bundeskongress 2015:
Faire Bezahlung in ver.di Weiterbildung und betriebliche Mitbestimmung
Der ordentliche ver.di-Bundeskongress möge beschließen:
Die Beschäftigung von SoloSelbstständigen für die von ver.di getragene
Bildungsarbeit hat entlang der Richtlinien zur guten Arbeit zu erfolgen: Solo
Selbständige BildungsarbeiterInnen werden entsprechend der tariflichen
Vereinbarungen für BildungsreferentInnen unter Berücksichtigung der besonderen
Belastungen der Freiberuflichkeit bezahlt und durch jeweilige
Interessenvertretungen in die betriebliche Mitbestimmung einbezogen.
Begründung:
Die für die ver.di Bildungsangebote eingesetzten Referentinnen und Referenten
stellen verantwortlich sicher, dass attraktive und politischinhaltlich
anspruchsvolle Seminare an den Teilnehmern orientiert (gemeinsam mit den
TeilnehmerInnen) gestaltet werden. Diese engagierte, qualifizierte und
erfolgreiche Bildungsarbeit leisten seit Jahrzehnten überwiegend freiberufliche
Referenten und Referentinnen.
Die Lebenssituation (Einkommen, Kranken und Alterssicherung) dieser Solo
Selbstständigen wird im radikalen Wandel der Arbeitswelt und der
Beschäftigungsverhältnisse immer schwieriger und prekärer.
„Gute Arbeit“ als Orientierung erfordert auch für diese Beschäftigtengruppe
sozial adäquate Vereinbarungen.
Die freiberufliche MitarbeiterIn muss selbständig die Reproduktion ihrer
Arbeitskraft gewährleisten. Dazu gehört u.a. die kontinuierliche Weiterbildung
und kollegiale Reflexion (z. B. Supervision, Teambesprechungen) sowie die eigene
Erholung.
Um eine Tätigkeit als FreiberuflerIn über einen längeren Zeitraum erfolgreich zu
bewerkstelligen, entstehen Arbeits und Kostenanforderungen, die über die
Anforderungen in „normalen“ Arbeitsverhältnissen hinausgehen:
Es ist Sorge zu tragen auf Basis der Selbstständigkeit für:
-
- eine armutsfeste Altersversorgung,
- die Versicherung für den Krankheitsfall und
- die Absicherung gegen Berufsrisiken.
-
- Bürokosten (Telekommunikation, Druckkosten, Buchhaltung usw.) und
- Kosten für die notwendige Mobilität sowie
- Weiterbildung, einschließlich Fachliteratur an.
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