Rente – ein zentrales (Wahlkampf-)Koalitions-Thema
Starke gesetzliche Rente • 22.04.21
„Was mich umtreibt ist, dass die rentenpolitische Diskussion so dahin läppert … wir müssen Rente zu einem der zentralen Wahlkampfthemen machen … unsere Forderugen sind klar!“ (Frank Werneke, 22.04.21)
Die Positionen der ver.di-Selbstständigen zur Bundestagswahl 2021
… als Flugblatt (PDF, 161 kB)
Mehr Geld und bessere soziale Absicherung
Campus & Karriere • VHS Berlin • Manfred Götzke • 05.07.21
(woi) Nachdem ab 1. Juli die Mitarbeiterinnen der Muskikhochschule Leverkusen Verträge erhalten haben und dabei gleichwertig zw. angestellter und selbstständiger Arbeit wählen können, erhalten laut einem Bericht des Dlf (4:53 min) auch die abhängig beschäftigten Selbstständigen der VHS Berlin bundesweit einmalige Tarifverträge. Der Verhandlungsleiter André Pollmann, ver.di Landesfachbereichsleiter, Gewerkschaftssekretär für Mitglieder in Bildungseinrichtungen und politischen Stiftungen in Berlin, erläutert einige Details.
Reformsimulation
Hintergrund • Folgen der Corona-Krise • Thomas Denzel • 30.06.21
(hd) Der Ökonom Tom Krebs von der Universität Mannheim „[…] empfiehlt, für jede Beschäftigung ab dem ersten Euro Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, den Anteil der Abzüge aber bei kleinen Einkommen niedrig zu halten und dann mit zunehmendem Verdienst langsam zu steigern."
(gh) Was der Tagesschau-Beitrag seltsamerweise verschweigt (aber der Grund für den Beitrag sein könnte): Dazu hat die Bertelsmann-Stiftung vor einer Woche eine längere Studie mit der gleichen Tendenz vorgelegt.
Was ich da besonders interessant finde ist der Vorschlag einer Gleitzone (wie beim Midijob), die die unteren Einkommensgruppen zusätzlich entlastet (bzw. Leistungen und Beiträge ein wenig entkoppelt) undso das Äquivalenzprinzip aufweicht.
Die Krise bewältigen, Zukunft gestalten, Reichtum umverteilen
Positionen zur Bundestagswahl
Bundeskommission Selbstständige • 03.21
Unser Leitbild ist die Akzeptanz und Wertschätzung
der solo-selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Dazu sind Solo-Selbstständige mit allen Rechten und Pflichten
in die Arbeitswelt und die soziale Sicherung zu integrieren.
Die Gesellschaft ist gefordert insbesondere sozial- und arbeitsrechtlich auf die sogenannte Hybridisierung der Erwerbstätigkeit zu reagieren und durch die Etablierung von Regularien durchgängige soziale Sicherungsbiografien zu fördern. Unser Leitbild ist die Akzeptanz und Wertschätzung
der solo-selbstständigen Erwerbstätigkeit.
Dazu sind Solo-Selbstständige mit allen Rechten und Pflichten in die Arbeitswelt und die soziale Sicherung zu integrieren.
Hamburger Appell
Landesverband Hamburg • 22.10.20
Staatlich verantwortete Weiterbildung vor dem Abgrund – die Politik muss dringend handeln!.
(GEW,woi) Fast 20.000 Lehrende in den Sprach- und Integrationskursen arbeiten unter gesellschafts- und bildungspolitisch skandalösen Beschäftigungsbedingungen. Meist sind sie Honorarlehrkräfte, d.h. nominell Selbstständige, gehen de facto aber wie Angestellte in wirtschaftlicher Abhängigkeit einer angewiesenen Arbeit nach, meist bei der einen, kommunalen VHS.
Mit einem Bundestariftreuegesetz (nur noch Träger mit Tarifverträgen bekommen Mittel aus der öffentlichen Hand) – so eine der Forderungen des Appells, könnten auch diese arbeitnehmerähnlichen Kolleginnen in den Genuss von vor Allem sozialer Sicherheit kommen.
Artikel im Archiv (PDF, 710 KB)
Endlich!? – Corona-Überbrückungshilfe für Freiberufler
Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg • 01.07.20
Ende Mai ist das Corona-Soforthilfeprogramm ausgelaufen. Nun legt die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm auf, um die Liquidität von KMU zu sichern. Die sog. „Corona-Überbrückungshilfe“ ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Es richtet sich explizit auch an Freiberufler.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Eine Beantragung ist nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart ab Anfang Juli möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums [Anm.: Hier insbesondere die Punkte „Wer ist antragsberechtigt?“ und „Was wird gefördert?“].
BAMF ermöglicht Ausfallhonorare für Honorarlehrkräfte
Die LINKE • Offener Brief • 16.04.20
Die Mandatsträger der Partei Die Linke im Raum Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden wenden sich mit einem Offenen Brief an die Träger von staatlich geförderten Integrations- und Berufssprachkursen wie Volkshochschulen, Internationaler BUnd u.a.
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die Integrationskurse finanziert, sich in seinem jüngsten Trägerrundbrief bereit erklärt hatte, auch für die Corona-Ausfallzeiten 75% der „normalen“ Auszahlungen an die Träger zu leisten und auf Antrag die Möglichkeit eröffnet hatte, auch den freiberuflichen Lehrkräften 75% der Honorare auszuzahlen, dürfen die Träger nicht zögern. Die Linke fordert die Träger auf, diese Anträge auf Auszahlung der 75% zu stellen und den freiberuflichen Lehrkräften als Ausfallhonorar zur Verfügung zu stellen.
Die soloselbstständigen Lehrkräfte haben bekanntermaßen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld. In ihren Dienstverträgen mit den Trägern sind Ausfallhonorare bislang ausgeschlossen. Auch die sog. Corona-Soforthilfe funktioniert für diesen Personenkreis i.d.R. nur unzureichend, da sie kaum explizit betriebliche Ausgaben vorweisen können. Viele sind durch den zwangsweisen Unterrichtsausfall in existentielle finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die durch das BAMF ermöglichte Beteiligung der Lehrkräfte an den Corona-Ausfall-Zahlungen muss von den Trägern deshalb unbedingt umgesetzt werden.
Die Stadt Bühl geht indess als Träger von Integrationskursen schon mit gutem Beispiel voran: Für die laufenden Verträge wird freiwillig ein Ausfallhonorar von 100% bezahlt.
Soforthilfe Corona: Förderprogramm Ba-Wü
(Eine) Zukunft der Rente
Vorwärts • Alterssicherung • Kai Doering • 27. März 2020
(woi) Eine Erwerbstätigenversicherung ist nach wie vor nicht im Papier – das ist allerdings Voraussetzung für eine „nachhaltige“ Rentensicherung.
„Soooo kontrovers war es eigentlich gar nicht …“
Presse • Kurzmeldungen (hib) • 08.04.2019
… aber die hib-Meldung fasst die Diskussion gut zusammen: Lediglich die Arbeitgebervertreter und das AfD-Mitglied Prof. Gunnar Beck (als Sachverständiger) hatten Schwierigkeiten mit der Vorstellung, dass sich die EU auch zur sozialen Sicherung äußert.
Inhaltlich stellte Veronika vom ver.di-Selbstständigenreferat – wie auch andere Sachverständige – klar, dass wir gerade auch im Interesse Selbstständiger eine Erwerbstätigenversicherung brauchen und betonte zudem: „Bei der Einführung einer Altersvorsorgepflicht müssten umfassende Übergangsregeln die finanzielle Überforderung bereits Vorsorgender verhindern“.
70 Jahre Tarifvertragsgesetz
Selbstständige • Einmischen • Tarifverträge• 09.04.2019
Heute wird – die Medien haben breit berichet – das #Tarifvertragsgesetz 70 Jahre alt. Und ja: Das geht auch sehr viele #Selbstständige an!
Konkret: Seit knapp 45 Jahren könnt ihr Tarifverträge abschließen, wenn ihr von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig seid. Das klappt nur kollektiv und nicht überall, aber allein 20.000 Selbstständige bei den Rundfunkanstalten profitieren heute von umfassenden Honorar- und Schutzbestimmungen!
Um Auftraggebern das abzutrotzen, braucht es eine echte Lobby für Selbstständige. Eine Organisation, die mehr kann, als Forderungen an die Politik zu richten: Eine echte Gewerkschaft für Selbstständige, die auch zu Streit und Verhandlungen mit Auftraggebern bereit und in der Lage ist!
Wie das klappt erläutert die Website der ver.di-Selbstständigen: „Ein Tarifvertrag muss … durchgesetzt werden. Das können Gewerkschaften nicht in Stellvertreter-Funktion tun. Sie brauchen die Rückendeckung der betroffenen Mitglieder und die Solidarität der Angestellten in derselben Branche. Im Notfall dürfen auch Selbstständige für tarifliche Ziele streiken – und sie bekommen dabei Streikgeld von der Gewerkschaft.“
Ein Grund zu feiern: Seit 70 Jahren regelt das #Tarifvertragsgesetz die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Seitdem wurden in Deutschland rund 300 000 #Tarifverträge abgeschlossen.müssen uns auch über die Zukunft Gedanken machen, denn in den letzten 20 Jahren ist die Tarifbindung merklich gesunken.
Dabei brauchen wir gerade heute – in Zeiten von #Digitalisierung und dem Outsourcing von ganzen Betriebsbereichen – gute Tarifverträge und #starkeGewerkschaften.
auch die Politik gefordert: Öffentliche Aufträge sollten nur noch an tarifgebundenen Betriebe gehen! Zudem muss es steuerliche Vorteile für die geben, die tarifgebunden sind!
Mindestlohn in der Weiterbildung gilt
biwifo • Mindestlohn • Bildung · Wissenschaft · Forschung • FB 5 • 08.04.2019
Alle pädagogisch Beschäftigten in diesen Unternehmen haben somit einen Rechtsanspruch auf die Zahlung des Mindeststundenlohnes.
Flugblatt (PDF, 111 kB)
Artikel im Archiv (PDF, 111 kB)
Wer zahlt was im Rentensystem?
Magazin • Aktuell beleuchtet • Stefan Thissen • 11.03.2019
Gunter Haake, ver.di, Referat Selbstständige:
Worum es geht, ist schnell erzählt:
Der Versuch, einmal zu klären, „welche Aufgaben sind eigentlich Sache der Rentenversicherung? Und wofür muss der Bund aufkommen? Auch Fachleute finden darauf keine leichte Antwort.“
Um das mal nachzulesen, reicht es übrigens bei der zweiten Zwischenüberschrift „Aufgaben der Rentenversicherung“ mit dem Lesen zu beginnen.
Faire Vergütung und angemessener sozialer Schutz
Forschungsbericht 508 • Projektgruppe Prekäre Beschäftigung • Prof. Dr. Frank Bayreuther • Mai 2018
Der Forschungsbericht geht der Frage nach einem angemessen Sozialschutz zu Gunsten von (Solo-) Selbständigen nach. Anlass der Studie sind die sich durch moderne Technologien und die Plattformökonomie entwickelnden neuen Tätigkeitsformen wie etwa das Crowdworking. Darüber hinaus nimmt die Begutachtung aber auch ganz klassische Erscheinungsformen prekärer Beschäftigung von Selbständigen in den Blick. Im Fokus der Betrachtung liegt dabei die Sicherung einer angemessenen Vergütung von selbständigen Leistungserbringern.
Artikel im Archiv (PDF, 9,7 MB)