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ver.di-Bundeskongresses
ver.di publik • Ausgabe 02 • Gewerkschaft • Seiten 4+5
Der 4. Ordentliche ver.di-Bundeskongress findet vom 20. bis 26. September 2015 in der Leipziger Messe, Messe-Allee 1, 04007 Leipzig statt. Weiter zur Tagesordnung …
ver.di news • 7 • Organisationswahlen • Seite 4 • 23. Mai 2015
In Vorbereitung des ver.di-Bundeskongresseses tagte am 3. Mai die Bundeskonferenz der Freien und Selbstständigen in Berlin, um über die vorliegenden 16 Anträge zu beraten. Im kurzen Bericht der ver.di news 7 werden 3 Schwerpunkte genannt: Die effektive Unterbindung der Scheinselbstständigkeit, die Beteiligung der Auftraggeber an den Sozialkosten und die Absicherung Selbstständiger bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Gerade in der Bildung geht es für ihre Rechte bergab.
(woi) Gundula Lasch, im ver.di Bundesvorstand und Sprecherin der Freien und Selbstständigen, bezog zum Antrag O 001 eindeutig Stellung zur Stärkung der Freien innerhalb der Gewerkschaften und schloss ihren Redebeitrag mit den Worten:
„Denn gerade in der Bildung geht es für ihre Rechte im Moment bergab. Es gibt immer mehr Kollegen, die gerne aktiv werden und sich für ihre Rechte einsetzen möchten. Dafür bitte ich um Eure Unterstützung.“
Verteidigung des Antrags Ä 001 – 15. Mai 2014 – DGB Bundeskongress
(woi) Auf dem 20. ordentlichen Bundeskongress des DGB, dem Parlament der Arbeit, 11.–15. Mai 2014, drohte unser Antrag und damit die Forderung nach dem Engagement der Gewerkschaften, in einem allgemeinen bildungspolitischen Antrag (C 001 – „Gute Bildung für gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe“) unter zu gehen; Andreas Keller, Sprecher der Antragsberatungskommission, führte zum Änderungsantrag aus:
„Das ist ein Änderungsantrag der Gewerkschaft ver.di, der den Leitantrag ergänzen möchte um die Forderung nach einer hinreichenden gesellschaftlichen und innergewerkschaftlichen Ressource für die Fortentwicklung der politischen Bildung, und zwar ganz konkret hier der außerschulischen politischen Bildung. Wir finden, dieser Aspekt ist in der Tat so explizit nicht angesprochen gewesen, der passt gut hinein. Die Antragsberatungskommission empfiehlt die Annahme des Änderungsantrages Ä 001.“ (Tagungsprotokoll 4. Tag, S. 18 (154))
Wiebke Koerlin, Mitinitiatorin des Änderungsantrags Ä 001, begründet diesen und bringt unser Anliegen, die politsche Bildung und das Engagement der Gewerkschaften für politische Bildung zurück in die Diskussion. (Sie erwähnt die Ausführungen von Elke Hannack zum Leitantrag C 001: Diese finden sich ebenfalls im Tagungsprotokoll 4. Tag, S. 27 (163). Die gesamte Dkumentation des 20. Parlaments der Arbeit findet sich auf „Beschlüsse und Tagesprotokolle des 20. Ordentlichen DGB-Bundeskongresses“.)
Antragsvorschlag zum Bundeskongress des DGB
Antrag von (verdi, IG-Metall, IG-Bau …) zum DGB-Bundeskongress:
Förderung der politischen Bildung durch die Stärkung der Arbeitnehmerweiterbildung für Mitglieder und alle ArbeitnehmerInnen
Der 20. Ordentliche DGB-Bundeskongress möge beschließen:
Der DGB unterstützt die politische Arbeitnehmerinnen und Mitgliederbildung durch die Stärkung der Arbeitnehmerweiterbildung (Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern) in den Gewerkschaften und in der ganzen Gesellschaft auf allen Ebenen. Seit Jahren ist ein schleichender Bedeutungsverlust dieses Bildungsbereichs in den Gewerkschaften und in der Gesellschaft festzustellen. Der DGB mit den Einzelgewerkschaften und das DGB-Bildungswerk entwickeln ein Konzept, wie dieser Bildungsbereich in der Gesellschaft und in den Gewerkschaften gestärkt und damit zukunftsfähig gefördert werden kann. Ein Abbau der (bestehenden) betreffenden Bildungsangebote darf nicht stattfinden.