Tag: "oekonomie"
70 Jahre Tarifvertragsgesetz
Selbstständige • Einmischen • Tarifverträge• 09.04.2019
Heute wird – die Medien haben breit berichet – das #Tarifvertragsgesetz 70 Jahre alt. Und ja: Das geht auch sehr viele #Selbstständige an!
Konkret: Seit knapp 45 Jahren könnt ihr Tarifverträge abschließen, wenn ihr von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig seid. Das klappt nur kollektiv und nicht überall, aber allein 20.000 Selbstständige bei den Rundfunkanstalten profitieren heute von umfassenden Honorar- und Schutzbestimmungen!
Um Auftraggebern das abzutrotzen, braucht es eine echte Lobby für Selbstständige. Eine Organisation, die mehr kann, als Forderungen an die Politik zu richten: Eine echte Gewerkschaft für Selbstständige, die auch zu Streit und Verhandlungen mit Auftraggebern bereit und in der Lage ist!
Wie das klappt erläutert die Website der ver.di-Selbstständigen: „Ein Tarifvertrag muss … durchgesetzt werden. Das können Gewerkschaften nicht in Stellvertreter-Funktion tun. Sie brauchen die Rückendeckung der betroffenen Mitglieder und die Solidarität der Angestellten in derselben Branche. Im Notfall dürfen auch Selbstständige für tarifliche Ziele streiken – und sie bekommen dabei Streikgeld von der Gewerkschaft.“
Ein Grund zu feiern: Seit 70 Jahren regelt das #Tarifvertragsgesetz die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Seitdem wurden in Deutschland rund 300 000 #Tarifverträge abgeschlossen.müssen uns auch über die Zukunft Gedanken machen, denn in den letzten 20 Jahren ist die Tarifbindung merklich gesunken.
Dabei brauchen wir gerade heute – in Zeiten von #Digitalisierung und dem Outsourcing von ganzen Betriebsbereichen – gute Tarifverträge und #starkeGewerkschaften.
auch die Politik gefordert: Öffentliche Aufträge sollten nur noch an tarifgebundenen Betriebe gehen! Zudem muss es steuerliche Vorteile für die geben, die tarifgebunden sind!
Faire Vergütung und angemessener sozialer Schutz
Forschungsbericht 508 • Projektgruppe Prekäre Beschäftigung • Prof. Dr. Frank Bayreuther • Mai 2018
Der Forschungsbericht geht der Frage nach einem angemessen Sozialschutz zu Gunsten von (Solo-) Selbständigen nach. Anlass der Studie sind die sich durch moderne Technologien und die Plattformökonomie entwickelnden neuen Tätigkeitsformen wie etwa das Crowdworking. Darüber hinaus nimmt die Begutachtung aber auch ganz klassische Erscheinungsformen prekärer Beschäftigung von Selbständigen in den Blick. Im Fokus der Betrachtung liegt dabei die Sicherung einer angemessenen Vergütung von selbständigen Leistungserbringern.
Artikel im Archiv (PDF, 9,7 MB)
Herausforderung für die Gewerkschaften
diskurs • DGB Bundesvorstand • Projektgruppe Prekäre Beschäftigung • Januar 2012
[Anm.: Ein wenig angestaubt zwar, an Brisanz aber nichts verloren! Und an einem Punkt, die Absenkung der KV-Beiträge, hat sich entscheidendes getan, wenn auch nicht der große Wurf. Im Folgenden einige Zitate:]
2. Prekär: Solo-Selbstständigkeit, Scheinselbstständigkeit, S. 17
Johannes Jakob
Soziale Sicherung
Aus Sicht der Gewerkschaften sind Soloselbstständige nicht weniger schutzbedürftig als abhängig Beschäftigte. Doch die soziale Sicherung ist auf diesen Personenkreis nicht zugeschnitten. Im Europäischen Vergleich ist die soziale Sicherung für Selbstständige in Deutschland eher unterdurchschnittlich. Vor allem ist die Sicherung der Selbstständigen sehr uneinheitlich, weil verschiedene Gruppen in Sondersystemen versichert sind.
a) Rentenversicherung:
Zurzeit sind etwa ein Viertel der Selbstständigen über verpflichtende Sondersysteme der Altersvorsorge versichert. Das sind z.B. Landwirte, Hebammen, Binnen- und Küstenschiffer, Angehörige verkammerter Berufe usw. Für einige Gruppen gibt es weitere Sondersysteme, wie z. B. die Künstlersozialversicherung. Aber die meisten Selbstständigen, sind in der Regel nicht pflichtversichert und müssen selbst für ihre soziale Sicherung sorgen. Für Soloselbständige ist dies besonders schwierig. Aber gerade für diese Gruppe ergibt sich erhöhter Schutzbedarf, weil ihre Einkommen häufig sehr niedrig sind und oft Wechsel stattfinden zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung.
b) Krankenversicherung:
Im Rahmen der Reformen im Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren eine erweiterte Versicherungspflicht eingeführt worden. Seit dem 01. 01. 2009 ist jeder Bürger verpflichtet eine Krankenversicherung abzuschließen. Allerdings ist für viele Selbstständige die Beitragshöhe problematisch. [Anm.: verbessert!]
Was fordern die Gewerkschaften?
Der Schutz vor Altersarmut kann nur über eine solidarisch finanzierte Erwerbstätigenversicherung erreicht werden – dazu gehört auch
1. die Einbeziehung Selbstständiger in das gesetzliche Alterssicherungssystem, (…)
Artikel im Archiv (PDF, 411 kB)
Unsichere Arbeit – unsichere Mitbestimmung
Arbeitspapier 32 • Prof. em. Dr. Berndt Keller • 2018
Die Zahl atypischer Beschäftigung hat in den letzten zwei Jahrzehnten in Deutschland deutlich zugenommen – allein 40% aller abhängig Beschäftigten sind in solch einem Arbeitsverhältnis tätig. Die negativen Folgen und Auswirkungen, die diese Beschäftigungsform mit sich bringt, sind zweifellos unbestreitbar und bekannt.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben Gewerkschaften und Betriebsräte auf Umfang, Entwicklung und Struktur atypischer Beschäftigung? Welche Rolle wird diesen Beschäftigungsformen in Arbeitnehmervertretungen zugesprochen? Was können sie tun, damit die Gruppe atypisch Beschäftigter zukünftig besser vertreten ist? Mit diesen – bisher selten behandelten – Fragen beschäftigt sich Prof. Berndt Keller, ein Experte der Arbeits- und Sozialpolitik Deutschlands.
Sein zentraler Befund lautet, dass die Interessen dieser Beschäftigten bisher nur unzureichend vertreten sind. Dies liegt zum einen daran, dass die Arbeitnehmervertretungen schon existierende Handlungsspielräume zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen atypisch Beschäftigter nicht konsequent nutzen. Zum anderen kann die neue OBS-Studie zeigen, dass auch die Politik aufgefordert ist, den Arbeitnehmervertretungen die richtigen Instrumente zur Verbesserung der Lage an die Hand zu geben.
OBS-Arbeitspapier 32 (PDF, 1,4 MB)
Arbeit und Gesellschaft im Umbruch
WSI • Das WSI • Forschungsprogramm • Benjamin Werner • 28.06.2018
Solo-Selbstständigkeit – Sozialpolitische Gestaltungsoptionen
Policy Brief WSI • Nr. 21 • Karin Schulze Buschoff • 03/2018
In Deutschland besteht ein umfänglicher Handlungsbedarf hinsichtlich der sozialen Rechte Selbstständiger und hybrid Beschäftigter, unter anderem bei der betrieblichen Mitbestimmung, der Entgeltsicherung und in den Sozialversicherungszweigen, z. B. in der Arbeitslosen-, der Kranken- und Alterssicherung. Vor allem die Ausweitung der Pflichtversicherung der GRV auf alle Selbstständige ist ein dringender und überfälliger Schritt. Weiterhin gilt es, arbeits- und sozialrechtliche Regelungen an die Bedingungen der Plattformökonomie anzupassen. Hier sollten Rahmenregulierungen auf europäischer Ebene entwickelt werden, um in diesem grenzübergreifenden Arbeitsmarkt größere Rechtssicherheit, Einheitlichkeit und Transparenz zu gewährleisten.
Artikel (PDF, 298 kB)
s.a. Solo-Selbstständigkeit – Aktuelle Reformoptionen Policy Brief WSI • Nr. 4 • Karin Schulze Buschoff • 03/2016
„Absicherung von Solo-Selbstständigen“ im Bundestag
Selbstständige in ver.di • G. Haake • 16.03.2018
Kurzer Nachklapp zur gestrigen Bundestagsdebatte über den Antrag „Absicherung von Solo-Selbstständigen“ DER LINKEN: Die ist jetzt in der Mediathek des Bundestags zu finden.
Für unseren Geschmack gab es zu viele Reden die mit groben Verallgemeinerungen und seltsamen Vorstellungen zur Lebenswelt Selbstständiger operieren. (Im Linken-Antrag selbst war ja eine Gesamtschau angelegt, vielleicht wird das in den Ausschüssen noch einmal aufgegriffen.) DIE Selbstständigen gibt es ja nicht, sondern sehr verschiedene oft wechselnde und entsprechend differenziert zu betrachtende Lebenslagen.
Soziale Sicherung Solo-Selbstständiger
ver.di-Bundeskommission Selbstständige • Veronika Mirschel Referat Selbstständige • Mai 2009
Prekäre Beschäftigung
Arbeitsmarktpolitik • Projektgruppe Prekäre Beschäftigung • Annelie Buntenbach, Johannes Jakob • September 2007
Der Trend zur prekären Beschäftigung ist ungebrochen. Sowohl in der Krise als auch danach: immer weniger Arbeitsplätze sind “normal". Die unbefristete, sozialversicherte Vollzeitbeschäftigung nimmt immer mehr ab, die atypischen Formen von Arbeit weiter zu In der Krise abgebaute Jobs entstehen zwar neu, aber dann als Leiharbeit, Minijobs, Teilzeitarbeit oder als Soloselbstständigkeit und Praktikantenstellen.
Broschüre (PDF, 421 kB)
Arbeit transformieren!
»Forschung aus der Hans-Böckler-Stiftung« • Band 189 • Kerstin Jürgens, Reiner Hoffmann, Christina Schildmann • 2017
Einleitung 6 Die Kommission 13 ERWERBSTÄTIGKEIT 16 STANDARDS FÜR DIE VIELFALT EINKOMMEN 48 ARBEIT AUFWERTEN QUALIFIZIERUNG 78 TALENTSCHMIEDE DEUTSCHLAND ARBEITSZEIT 110 SOUVERÄNITÄT IST DIE LÖSUNG ARBEITSORGANISATION 142 IMMITTELPUNKT: DER MENSCH MIGRATION 170 BEKENNTNIS ZUR DIVERSITÄT GESELLSCHAFT 194 DIE ZUKUNFT GESTALTEN Ausblick 226 Literatur 230 Eingeholte schriftliche Expertisen 255 Anhörung von Expertinnen und Experten 256
Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbstständigen
Dt. Bundestag • Antrag • DIE LINKE • 01.03.2018
3. Erwerbstätigenversicherung
In einem ersten Schritt auf dem Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung werden alle bisher nicht in einem obligatorischen Altersvorsorgesystem abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Die Beiträge dieser Personen werden nach deren tatsächlichen Einkommen (Gewinn vor Steuern) gestaltet. Die Bundesregierung prüft gleichzeitig, welche Möglichkeiten sich anbieten, einerseits eine Überlastung kleiner Unternehmen und Solo-Selbstständiger durch Sozialversicherungsbeiträge zu verhindern und andererseits die Auftraggeber in einem Umfang an den Sozialversicherungsbeiträgen zu beteiligen, der im Wesentlichen dem Arbeitgeberanteil entspricht.
10. Mitbestimmung und Verbandsklagerecht:
Die Bundesregierung legt eine Analyse vor, wie die Selbstorganisation von Selbstständigen zu fördern ist und Möglichkeiten der Mitbestimmung in Betrieben geschaffen werden können. Arbeitnehmerähnliche Personen werden in den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes aufgenommen und gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Die Möglichkeit eines Verbandsklagerechts von Selbstorganisationen und die Option eines Klagerechts von Gewerkschaften, um gemeinsame Vergütungsregeln durchsetzen zu können, ist zu prüfen.
Selbstständige! Sozialversicherung?
Selbstständige • Einmischen
Wie bei abhängig Beschäftigten gibt es bei Selbstständigen gute und schlechte Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse allerdings berechnet bei (freiwillig versicherten) Selbstständigen die Beiträge nicht immer prozentual vom Einkommen. Die Kassen tun so, als würden alle Selbstständigen mindestens 2.231,25 € Gewinn machen. – Ausgerechnet Selbstständige mit geringem Einkommen können sich daher daneben kaum eine Altersvorsorge leisten. Wir fordern deshalb seit über 15 Jahren, das zu ändern und langsam trägt unsere Diskussion mit Politik, Parteien und Versicherungen Früchte: Alle Parteien schreiben, dass eine Absenkung der Beiträge auf ein erträgliches Maß fällig ist. Klappen wird das aber nur im Rahmen eines größeren Systemwechsels: Wir brauchen die Bürgerversicherung bei der Krankenversicherung auch deshalb, damit die Altersvorsorge eine realistische Option für alle Selbstständigen ist.
Datenrechte-Katalog
Herausforderungen von Digitalisierung und Automatisierung
Klaus Dörre • Institut für Soziologie der Friedrich-Schiller-Universität Jena • 8. Juli 2016
Dörres Arbeitsgebiete sind Kapitalismustheorie/Finanzmarktkapitalismus, flexible und prekäre Beschäftigung, Partizipation in Unternehmen, Arbeitsbeziehungen und Strategic Unionism, Green New Deal sowie Autoritarismus bei Jugendlichen.
Anm.: Zieht sich der Kapitalismus an seinem digitalen Schopf aus dem Sumpf
1. Beschäftigungswirkung, Prognosen
2. Arbeitspolitische Gestaltungsmöglichkeiten
3. Ökologie und Wachstum
4. Neue Technologien, Kontrolle und Demokratie
4:10 Industrie 4.0, Internet der Dinge, Big Data, disruptiv, CIM (computer integrated manufacturing), Halle 54, 15:45 Cäsur, Ende der neoliberalen Globalisierung (Wachstumsversprechen), repulsiv, Paradigma Antwort 4.0, Siemens Amberg, wenig Beispiele, 20:00 neue Pprosperitäts-Konstellation, keine Zunkunftsvision, makro ökonomisches , Profit-Klemmen-Krise, technologische Arbeitslosigkeit?, 32:42 reformierter Kapitalismus, 1. industrielle Revolution, lebendige Arbeit nicht verschwunden, Schwarmintelligenz, Gestaltungspotential, Gewerkschaften außen vor, 41:20 Regime panoptischer Kontrolle (Amazon), 41:50 Restrukturierung der Wertschöpfungketten, Arbeiten höchst unterschiedlicher Qualität vernetzen, Branchenprinzip wird unterlaufen, 43:50 Demokratisierung, Digit. ändert nichts an gegensätzlichen Interessen, Partizipation ist eingengesetzlich, macht Arbeit, Balance Imperialismus, vermehrt Steurungsarbeit über neue Technologien, 50:40 Arbeitsvermögen, das 5. Element: Steuerungsarbeit, Balance Kapitalismus; Revitalisierung Kapitalismus durch Verschiebung: Landnahme, Sharing Economy wird hegemonisiert, Verfügung über Zeit zurück …
s.a. Landnahme und die Grenzen kapitalistischer Dynamik und Sabine Pfeffer, „Was bedeutet Digitalisierung für unterschiedliche Beschäftigtengruppen?“
Landnahme und die Grenzen kapitalistischer Dynamik – Eine Ideenskizze, in Die kapitalistische Moderne nach der Postmoderne, WeltTrends, Potsdamer Wissenschaftsverlag
Der Vortrag auf YouTube
Der (gesellschaftliche) Wert von Bildungsarbeit
Netzwerk Weiterbildung • Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di • Grundsätzliches • Birgit Krupka • 17.02.2014
Der Großteil der ErwachsenenbildnerInnen sind atypisch beschäftigt, sie sind sog. Selbstständige, für sie gilt kein Acht-Stunden-Tag, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kaum Kündigungsschutz etc. Es gibt auch darüber hinaus keine arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Gleichstellung mit Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen.
Im Gegensatz zu fix angestellten ArbeitnehmerInnen ist es für selbstständige ErwachsenenbildnerInnen schwer, sich gewerkschaftlich zu organisieren und selbst aufzutreten, um Missstände und Ungleichbehandlungen von ArbeitnehmerInnen zu bekämpfen.