Tag: "honorare"
Der (gesellschaftliche) Wert von Bildungsarbeit
Netzwerk Weiterbildung • Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di • Grundsätzliches • Birgit Krupka • 17.02.2014
Der Großteil der ErwachsenenbildnerInnen sind atypisch beschäftigt, sie sind sog. Selbstständige, für sie gilt kein Acht-Stunden-Tag, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kaum Kündigungsschutz etc. Es gibt auch darüber hinaus keine arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Gleichstellung mit Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen.
Im Gegensatz zu fix angestellten ArbeitnehmerInnen ist es für selbstständige ErwachsenenbildnerInnen schwer, sich gewerkschaftlich zu organisieren und selbst aufzutreten, um Missstände und Ungleichbehandlungen von ArbeitnehmerInnen zu bekämpfen.
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen
Bundeskongress • A 086 • 2015
[…] die Einbindung und Partizipation von Freiberuflerinnen in Mitbestim- mungsprozesse in den Bildungsbetrieben ist in den meisten Bereichen in- existent. Eine Interessenvertretung ist dringend vonnöten.
ver.di soll sich weiterhin der Frage der Interessensvertretung freiberuflicher Bildungsarbeiterinnen/-arbeiter nachdrücklich und nachhaltig annehmen.
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Zuständigkeitsrechte neu definieren
NEWS • Digitalisierungskongress • 08.11.2016
Freelancer/innen, die einen gut bezahlt, die anderen auf das Aufstocken angewiesen. Daher regte er* an, über Mindesthonorare nachzudenken. Arbeits- und Sozialrechte bräuchten Freelancer/innen ebenso wie Schutz am Arbeitsplatz.
[Es] müssten auch [die] Zuständigkeitsrechte [der Betriebs- und Personalräte] neu definiert werden, zum Beispiel in dem Sinne, dass sie für alle für das Unternehmen oder die Dienststelle Arbeitenden zuständig seien. Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences sprach sich in diesem Zusammenhang für ein Verbandsklagerecht aus.
* Jörg Kiekhäfer, Fachbereich Telekommunikation, IT und Datenverarbeitung des ver.di-Landesbezirks Berlin-Brandenburg.
rot rot grün – der nackte Kommunismus
Koalitionsvertrag • SPD, Linke und Grüne • II. S. 86 • 17.11.2016
[11] Den Öffentlichen Dienst wird die Koalition zum Vorbild für gute Arbeit machen. Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird die Koalition erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche Regelung abschließen.
[29] Um Soloselbständige besser abzusichern und den Übergang in eine abgesicherte Arbeit zu erleichtern, wird die Koalition Bundesratsinitiativen für einen verbesserten Kranken- und Rentenversicherungsschutz initiieren.
Gelassenheit
• NEWS • 3/2016 • 24.02.2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
6,0 Prozent fordert ver.di für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Hinzu kommen 100 Euro mehr für Azubis und Praktikant/innen. Das hat die Bundestarifkommission von ver.di beschlossen. Die Entscheidung ist auch Titelthema der aktuellen Ausgabe der “ver.di NEWS” Nummer 03/2016, deren elektronische Version soeben unter http://www.verdi-news.de/abonnenten.html im Internet freigeschaltet worden ist. Die Verhandlungen sollen am 21. März in Potsdam beginnen.
(woi) Helmut Schmidt hat es vorgelebt: Dem tagespolitischen Geschäft muss man mit Gelassenheit begegnen – zumal man nichts damit zu tun hat!
Wir, die Mitglieder der ver.di, unterstützen selbstverständlich diese Tarifauseinandersetzung; dass wir bei einem DGB-Unternehmen Arbeitenden und zu über 95% Organisierten nichts davon haben werden, haken wir unter ehrenamtlichem Engagement ab.
Doch es ist schon ein wenig bitter, dass wir mit unseren Beiträgen, die von den prekären Honoraren auch noch abgehen, die finanzieren, die uns in 10 Jahren eine 50-Euro-Honorar-Erhöhung zugestehen, dass sich die Unternehmung dieser „Kolleginnen“ mit Steuergeldern trägt, die ebenfalls noch von unseren Honoraren abgehen, und besonders bitter ist, dass sie uns von ihren von uns ver.di-Mitlgliedern mitgetragenen Gehaltserhöhungen schlicht ausschließen.
Morgen Kolleginnen wird's was geben …
… nach 10 Jahren 50 Euro mehr für die Bildungsarbeiterinnen des DGB-Bildungswerks! …
Dennoch allen Kolleginnen, Unterstützerinnen und Weggenossinnen, von Karlsruhe bis Berlin, Entspannung im alten und die besten Wünsche für das neue Jahr – und immer eine handbreit Kohle unter dem Kiel!
… nicht vereinbar!
Ein Abbau von Ressourcen ist mit dem Anspruch des Ausbaus der politischen Bildung nicht vereinbar.
Aus dem Antrag C001 des DGB-Bundeskongresses 2015
Ich finde es gut, dass mit dem Antrag andere aufgefordert werden, diesen Bereich zu stärken, aber wir selber sollten das auch weiterhin machen.
Wiebke Koerlin zum Änderungsantrag Ä001 auf dem DGB-Bundeskongresses 2014
Krank ins Bett?
ver.di • Bildung, Wissenschaft und Forschung • biwifo • report • 01/2015 • Schwerpunkt: Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung • Seite 6 • Michael Niedworok
Kranke DozentInnen dürfen in Berlin ins Bett
Doch es gibt Hoffnung: Der Berliner VHS-DozentInnenvertretung und ver.di ist es gelungen, Ausfallzahlungen durchzusetzen. Seit dem 1. August 2014 können sie beantragt werden. Darüber hinaus erhöhen sich die Honorare nun regelmäßig parallel zu den Tarifen im öffentlichen Dienst.
„Deutschlandweit ist dies einmalig“, bilanziert Beate Strenge, Sprecherin der DozentInnenvertretung, und fügt hinzu: „Allerdings gibt es auch noch viel zu tun.“ Die Initiative fordert eine Ausfallzahlung von 100 Prozent bei Krankheit, bislang gibt es nur 80 Prozent ab dem vierten Tag. Zudem wollen die DozentInnen eine Beschäftigungssicherung und die Institutionalisierung ihrer bislang völlig rechtlosen Interessenvertretung. Und sie fordern mehr Geld. LehrerInnen an der VHS-Berlin kommen nach Abzügen auf ein Vollzeit-Einkommen von etwa 1.200 Euro und auf Rentenaussichten von rund 500 Euro nach einem Vollzeit-Arbeitsleben für die VHS. Wie sich das mit dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ vereinbaren lässt, bleibt ein Geheimnis der öffentlichen Hand.
„Schwarzbuch Weiterbildung“
Wie berichtet stellte ver.di sein Schwarzbuch Weiterbildung am 04.06. in Hamburg vor; am 12.08. wird es bei den Berliner Freien vorgestellt werden.
Bereits 2010 veröffentlichte die GEW das Schwarzbuch – Beschäftigung in der Weiterbildung. Darin u.A. eine Forderung:
3. Beschäftigte in der Weiterbildung tarifvertraglich absichern In der Regel sollte die Beschäftigung eines Dozenten in der Weiterbildung im Rahmen eines Normalarbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Honorarkräfte sollten entsprechend sozial abgesichert werden (anteilsmäßige Bezahlung von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). Außerdem sollte ihr Honorarsatz dem Einkommen der Hauptamtlichen angeglichen werden. Die arbeitsrechtlichen Regelungen für das Personal in der Weiterbildung sollten im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Branchen-Tarifvertrages festgelegt werden.Es folgte das
„Schwarzbuch Weiterbildung“
… hier mal ein interessantes Urteil!
OLG Karlsruhe • 6 U 115/13 • 12.02.2015
Angemessene Vergütung mit Hilfe einer Gemeinsamen Vergütungsregelung
In einem zweitinstanzlichen Verfahren vor dem OLG Karlsruhe hat ein Journalist einen Verleger erfolgreich zur Nachzahlung bereits vergüteter Leistungen verklagt. Im wesentlichen begründete der Kläger seine Forderungen mit einer Gemeinsamen Vergütungsregelung, die zwischen dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V., dem Deutschen Journalisten-Verband e.V. sowie der ver.di geschlossen worden war.
Unbeschadet der Untersuchung, ob eine solche Regelung ein alterssicheres Einkommen gewährleisten kann, zeigt diese Vergütungsregelung ein mögliches Vorgehen auf, das sich auch in anderen Branchen, z.B. bei den hauptberuflichen Freien Bildungsarbeiterinnen, umsetzen ließe!
Das Positionspapier der Initiative der Freien Bildungsarbeiterinnen am DGB Erwachsenenbildungszentrum Hattingen setzt für die Ausarbeitung eines solchen Regelwerks Eckpunkte. Wie die vielfältigen Aufgabengebiete in der Bildungsarbeit in einem solchen Regelungswerk abgebildet werden können, ist nicht trivial; dennoch scheint solch eine Gemeinsamen Vergütungsregelung ein gangbarer und vernünftiger Weg!
Der Hinweis zu diesem Urteil kam über die offene ver.di-Mailingliste der Freien und Solo-Selbstständigen selbst-freie-forum!
Umgang mit der Beschäftigung von DozentInnen
Reihe Anstöße • Referat Bildung, Wissenschaft, Forschung • Uwe Meyeringh, Veronika Mirschel, Peter Schulz-Oberschelp, Renate Singvog • , Dezember 2010
Betriebsräte werden mit sehr vielfältigen Beschäftigungsformen in der Weiterbildung konfrontiert. Dabei hat der Betriebsrat zu überwachen, „dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden“. (§ 75 BetrVG). Alle im Betrieb tätigen Personen haben einen Anspruch darauf, vom Betriebsrat angemessen in ihren rechtlichen und sozialen Belangen vertreten zu werden.
Bildungsunternen beschäftigten Dozentlnnen überwiegend nicht nicht mehr im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, sondern als Selbstständige im Rahmen von Dienstverträgen […] oder auch Werkverträgen […]. Diese Selbstständigen werden gleichermaßen u.a. auch als freie Mitarbeiterlnnen oder Honorarlehrkräfte bezeichnet.
Von den Unternehmen wird dieser Trend mit Kostensenkungsabsichten sowie einer unzureichenden Planbarkeit hinsichtlich der Vergabe von Aufträge unn dem damit verbundenen Auslastunqsrisiko (z.B. 60% bei Berufsvorbereitungslehrgängen BVB) begründet.
Das ist alarmierend, da die selbstständigen Dozentlnnen weitgehend nicht mehr den gesetzlichen Schutzvorschriften unterliegen. Für den Betriebsrat heißt das, genau zu prüfen, ob es sich bei den im Betrieb beschäftigten Dozentlnnen überhaupt um Selbstständige handelt und ob eine Möglichkeit zur Reglementierung des Einsatz solcher Selbstständiger handelt und ob eine Möglichkeit zur Reglementierung des Einsatzes solcher Selbstständiger geschaffen werden kann.
[Anm.: Lesbar bis S. 16 und ab S. 23 und durch unser Positionspapier zu ergänzen.]
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