Tagesfortschritt:

 (FRT)
Diskurs
um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld

Tag: "honorare"

Der (gesellschaftliche) Wert von Bildungsarbeit

  21.01.2017 02:02, von , Kategorien: Bildungsurlaub, Gewerkschaft, Ökonomie , Tags: , , , ,

Netzwerk Weiterbildung • Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di • Grundsätzliches • Birgit Krupka • 17.02.2014

Der (gesellschaftliche) Wert von Bildungsarbeit
Eine Diskussion anhand der prekären Beschäftigungsverhältnisse von ErwachsenenbildnerInnen

Der Großteil der ErwachsenenbildnerInnen sind atypisch beschäftigt, sie sind sog. Selbstständige, für sie gilt kein Acht-Stunden-Tag, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kaum Kündigungsschutz etc. Es gibt auch darüber hinaus keine arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Gleichstellung mit Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen.

Im Gegensatz zu fix angestellten ArbeitnehmerInnen ist es für selbstständige ErwachsenenbildnerInnen schwer, sich gewerkschaftlich zu organisieren und selbst aufzutreten, um Missstände und Ungleichbehandlungen von ArbeitnehmerInnen zu bekämpfen.

Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen

  20.01.2017 22:30, von , Kategorien: Ökonomie, Initiative der Freien , Tags:

ver.diBundeskongress • A 086 • 2015

[…] die Einbindung und Partizipation von Freiberuflerinnen in Mitbestim- mungsprozesse in den Bildungsbetrieben ist in den meisten Bereichen in- existent. Eine Interessenvertretung ist dringend vonnöten.

ver.di soll sich weiterhin der Frage der Interessensvertretung freiberuflicher Bildungsarbeiterinnen/-arbeiter nachdrücklich und nachhaltig annehmen.

Artikel im Archiv (PDF, 57 KB)

Zuständigkeitsrechte neu definieren

  14.12.2016 19:08, von , Kategorien: Ökonomie , Tags: , ,

ver.diNEWS • Digitalisierungskongress • 08.11.2016

Freelancer/innen, die einen gut bezahlt, die anderen auf das Aufstocken angewiesen. Daher regte er* an, über Mindesthonorare nachzudenken. Arbeits- und Sozialrechte bräuchten Freelancer/innen ebenso wie Schutz am Arbeitsplatz.

[Es] müssten auch [die] Zuständigkeitsrechte [der Betriebs- und Personalräte] neu definiert werden, zum Beispiel in dem Sinne, dass sie für alle für das Unternehmen oder die Dienststelle Arbeitenden zuständig seien. Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences sprach sich in diesem Zusammenhang für ein Verbandsklagerecht aus.

* Jörg Kiekhäfer, Fachbereich Telekommunikation, IT und Datenverarbeitung des ver.di-Landesbezirks Berlin-Brandenburg.

rot rot grün – der nackte Kommunismus

  18.11.2016 03:08, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie , Tags: , ,

BKoalitionsvertrag • SPD, Linke und Grüne • II. S. 86 • 17.11.2016

[11] Den Öffentlichen Dienst wird die Koalition zum Vorbild für gute Arbeit machen. Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird die Koalition erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche Regelung abschließen.

[29] Um Soloselbständige besser abzusichern und den Übergang in eine abgesicherte Arbeit zu erleichtern, wird die Koalition Bundesratsinitiativen für einen verbesserten Kranken- und Rentenversicherungsschutz initiieren.

Möge sein die Macht mit ihnen!

Gelassenheit

  24.02.2016 14:35, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie, Ökonomie , Tags: , , , ,

ver.di • NEWS • 3/2016 • 24.02.2016

6,0 % mehr
… nicht für Alle

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

6,0 Prozent fordert ver.di für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Hinzu kommen 100 Euro mehr für Azubis und Praktikant/innen. Das hat die Bundestarifkommission von ver.di beschlossen. Die Entscheidung ist auch Titelthema der aktuellen Ausgabe der “ver.di NEWS” Nummer 03/2016, deren elektronische Version soeben unter http://www.verdi-news.de/abonnenten.html im Internet freigeschaltet worden ist. Die Verhandlungen sollen am 21. März in Potsdam beginnen.

(woi) Helmut Schmidt hat es vorgelebt: Dem tagespolitischen Geschäft muss man mit Gelassenheit begegnen – zumal man nichts damit zu tun hat!

Tarifrunde 2016Wir, die Mitglieder der ver.di, unterstützen selbstverständlich diese Tarifauseinandersetzung; dass wir bei einem DGB-Unternehmen Arbeitenden und zu über 95% Organisierten nichts davon haben werden, haken wir unter ehrenamtlichem Engagement ab.

Doch es ist schon ein wenig bitter, dass wir mit unseren Beiträgen, die von den prekären Honoraren auch noch abgehen, die finanzieren, die uns in 10 Jahren eine 50-Euro-Honorar-Erhöhung zugestehen, dass sich die Unternehmung dieser „Kolleginnen“ mit Steuergeldern trägt, die ebenfalls noch von unseren Honoraren abgehen, und besonders bitter ist, dass sie uns von ihren von uns ver.di-Mitlgliedern mitgetragenen Gehaltserhöhungen schlicht ausschließen.

Morgen Kolleginnen wird's was geben …

  23.12.2015 16:15, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie, Die Welt … und der ganze Rest! , Tags: , , ,
… noch mehr Glitter!

… nach 10 Jah­ren 50 Eu­ro mehr für die Bil­dungs­ar­bei­te­rin­nen des DGB-­Bil­dungs­werks! …

♫ Frohlocket ♪♫♬

Dennoch allen Kol­le­gin­nen, Un­ter­stüt­ze­rin­nen und Weg­ge­nos­sin­nen, von Karls­ru­he bis Ber­lin, Ent­span­nung im al­ten und die besten Wün­sche für das neue Jahr – und im­mer eine hand­breit Koh­le unter dem Kiel!

1 Kommentar »

… nicht vereinbar!

  22.07.2015 15:40, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie , Tags: , , ,
Ein Abbau von Ressourcen ist mit dem Anspruch des Ausbaus der politischen Bildung nicht vereinbar.

Aus dem Antrag C001 des DGB-Bundeskongresses 2015


Ich finde es gut, dass mit dem Antrag andere aufgefordert werden, diesen Bereich zu stärken, aber wir selber sollten das auch weiterhin machen.

Wiebke Koerlin zum Änderungsantrag Ä001 auf dem DGB-Bundeskongresses 2014

Krank ins Bett?

  14.07.2015 16:03, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie , Tags: , , , ,

ver.di • Bildung, Wissenschaft und Forschung • biwifo • report • 01/2015 • Schwerpunkt: Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung • Seite 6 • Michael Niedworok

Kranke DozentInnen dürfen in Berlin ins Bett

Doch es gibt Hoffnung: Der Berliner VHS-DozentInnenvertretung und ver.di ist es gelungen, Ausfallzahlungen durchzusetzen. Seit dem 1. August 2014 können sie beantragt werden. Darüber hinaus erhöhen sich die Honorare nun regelmäßig parallel zu den Tarifen im öf­fent­li­chen Dienst.

„Deutschlandweit ist dies einmalig“, bilanziert Beate Strenge, Spre­che­rin der DozentInnenvertretung, und fügt hinzu: „Allerdings gibt es auch noch viel zu tun.“ Die Initiative fordert eine Ausfallzahlung von 100 Prozent bei Krankheit, bislang gibt es nur 80 Prozent ab dem vierten Tag. Zudem wollen die DozentInnen eine Beschäftigungssicherung und die Institutionalisierung ihrer bislang völlig rechtlosen In­te­res­sen­ver­tre­tung. Und sie fordern mehr Geld. LehrerInnen an der VHS-Berlin kommen nach Abzügen auf ein Vollzeit-Einkommen von etwa 1.200 Euro und auf Rentenaussichten von rund 500 Euro nach einem Vollzeit-Arbeitsleben für die VHS. Wie sich das mit dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ vereinbaren lässt, bleibt ein Geheimnis der öffentlichen Hand.

„Schwarzbuch Weiterbildung“

  02.07.2015 17:06, von , Kategorien: Gewerkschaft , Tags: , ,

Wie berichtet stellte ver.di sein Schwarzbuch Weiterbildung am 04.06. in Hamburg vor; am 12.08. wird es bei den Berliner Freien vorgestellt werden.

Bereits 2010 veröffentlichte die GEW das Schwarzbuch – Beschäftigung in der Weiterbildung. Darin u.A. eine Forderung:

3. Beschäftigte in der Weiterbildung tarifvertraglich absichern In der Regel sollte die Beschäftigung eines Do­zen­ten in der Weiterbildung im Rahmen eines Nor­mal­ar­beits­ver­hält­nis­ses ausgeübt wer­den. Ho­no­rar­kräf­te sollten entsprechend sozial abgesichert werden (anteilsmäßige Bezahlung von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). Außer­dem sollte ihr Honorarsatz dem Einkommen der Hauptamtlichen angeglichen werden. Die ar­beits­recht­li­chen Regelungen für das Personal in der Weiterbildung sollten im Rahmen eines all­ge­mein­ver­bind­li­chen Branchen-Tarifvertrages festgelegt werden.
Es folgte das

„Schwarzbuch Weiterbildung“

  14.05.2015 13:54, von , Kategorien: Gewerkschaft , Tags: ,
04.06.2015 – „Schwarzbuch Weiterbildung“ Donnerstag, 4. Juni 2015, 18:00 Uhr, Hamburg Gewerkschaftshaus, Besenbinderhof 60 (9. Ebene, Raum St. Georg), 20097 Hamburg (mit anschließendem Grillen im Innenhof) „Ein Anfang ist gemacht … Raus aus dem Schattendasein!“ Der ver.di Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung läd zur Präsentation ein: „Schwarzbuch Weiterbildung“ Vorgestellt durch Mitglieder der Arbeitsgruppe Freie und Honorarkräfte in ver.di. Als Gastredner wird kommen: Berthold Bose, Landesbezirksleiter ver.di Hamburg Bitte schickt eine kurze Mail an: angelika.gericke@verdi.de , wenn ihr kommen werdet – es soll genug Platz für alle sein – und genug zum Grillen.

… hier mal ein interessantes Urteil!

  23.02.2015 13:55, von , Kategorien: Seminare, Bildungsurlaub, Gewerkschaft, Ökonomie, Ökonomie , Tags: ,
ver.di

OLG Karlsruhe • 6 U 115/13 • 12.02.2015

Angemessene Vergütung mit Hilfe einer Gemeinsamen Vergütungsregelung

In einem zweitinstanzlichen Verfahren vor dem OLG Karlsruhe hat ein Journalist einen Verleger erfolgreich zur Nachzahlung bereits vergüteter Leistungen verklagt. Im wesentlichen begründete der Kläger seine Forderungen mit einer Gemeinsamen Ver­gü­tungs­re­ge­lung, die zwischen dem Bundesverband deutscher Zei­tungs­ver­le­ger e.V., dem Deutschen Journalisten-Verband e.V. sowie der ver.di geschlossen worden war.

Unbeschadet der Untersuchung, ob eine solche Regelung ein alterssicheres Einkommen gewährleisten kann, zeigt diese Vergütungsregelung ein mögliches Vorgehen auf, das sich auch in anderen Branchen, z.B. bei den hauptberuflichen Freien Bildungsarbeiterinnen, umsetzen ließe!

Das Positionspapier der Initiative der Freien Bildungsarbeiterinnen am DGB Erwachsenenbildungszentrum Hattingen setzt für die Ausarbeitung eines solchen Regelwerks Eckpunkte. Wie die vielfältigen Aufgabengebiete in der Bildungsarbeit in einem solchen Regelungswerk abgebildet werden können, ist nicht trivial; dennoch scheint solch eine Gemeinsamen Vergütungsregelung ein gangbarer und vernünftiger Weg!

Der Hinweis zu diesem Urteil kam über die offene ver.di-Mailingliste der Freien und Solo-Selbstständigen selbst-freie-forum!

Umgang mit der Beschäftigung von DozentInnen

  20.01.2014 12:19, von , Kategorien: private Sammlung, Gewerkschaft, 4xQs , Tags: , , ,

ver.diReihe Anstöße • Referat Bildung, Wissenschaft, Forschung • Uwe Meyeringh, Veronika Mirschel, Peter Schulz-Oberschelp, Renate Singvog • , Dezember 2010

Betriebsräte werden mit sehr vielfältigen Beschäftigungsformen in der Weiterbildung konfrontiert. Dabei hat der Betriebsrat zu überwachen, „dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden“. (§ 75 BetrVG). Alle im Betrieb tätigen Personen haben einen Anspruch darauf, vom Betriebsrat angemessen in ihren rechtlichen und sozialen Belangen vertreten zu werden.

Die meisten Lehrenden in der Weiterbildung arbeiten als Honorarkräfte. Viele von ihnen machen das nicht nebenberuflich. Sie leben hauptsächlich oder vollständig von ihren Honorareinkünften. Und sie unterliegen bei ihrer Beschäftigung den Mitwirkungs- und Mitbestimmungspflichten des Betriebsrats. Ein Umstand, der längst noch nich beit allen Bildungsträgern angekommen ist.

Bildungsunternen beschäftigten Dozentlnnen überwiegend nicht nicht mehr im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, sondern als Selbstständige im Rahmen von Dienstverträgen […] oder auch Werkverträgen […]. Diese Selbstständigen werden gleichermaßen u.a. auch als freie Mitarbeiterlnnen oder Honorarlehrkräfte bezeichnet.

Von den Unternehmen wird dieser Trend mit Kostensenkungsabsichten sowie einer unzureichenden Planbarkeit hinsichtlich der Vergabe von Aufträge unn dem damit verbundenen Auslastunqsrisiko (z.B. 60% bei Berufsvorbereitungslehrgängen BVB) begründet.

Das ist alarmierend, da die selbstständigen Dozentlnnen weitgehend nicht mehr den gesetzlichen Schutzvorschriften unterliegen. Für den Betriebsrat heißt das, genau zu prüfen, ob es sich bei den im Betrieb beschäftigten Dozentlnnen überhaupt um Selbstständige handelt und ob eine Möglichkeit zur Reglementierung des Einsatz solcher Selbstständiger handelt und ob eine Möglichkeit zur Reglementierung des Einsatzes solcher Selbstständiger geschaffen werden kann.

[Anm.: Lesbar bis S. 16 und ab S. 23 und durch unser Positionspapier zu ergänzen.]

Artikel im Archiv (PDF, 20 MB)

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