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Umgang mit der Beschäftigung von DozentInnen

  20.01.2014 12:19, von , Kategorien: private Sammlung, Gewerkschaft, 4xQs , Tags: , , ,

ver.diReihe Anstöße • Referat Bildung, Wissenschaft, Forschung • Uwe Meyeringh, Veronika Mirschel, Peter Schulz-Oberschelp, Renate Singvog • , Dezember 2010

Betriebsräte werden mit sehr vielfältigen Beschäftigungsformen in der Weiterbildung konfrontiert. Dabei hat der Betriebsrat zu überwachen, „dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden“. (§ 75 BetrVG). Alle im Betrieb tätigen Personen haben einen Anspruch darauf, vom Betriebsrat angemessen in ihren rechtlichen und sozialen Belangen vertreten zu werden.

Die meisten Lehrenden in der Weiterbildung arbeiten als Honorarkräfte. Viele von ihnen machen das nicht nebenberuflich. Sie leben hauptsächlich oder vollständig von ihren Honorareinkünften. Und sie unterliegen bei ihrer Beschäftigung den Mitwirkungs- und Mitbestimmungspflichten des Betriebsrats. Ein Umstand, der längst noch nich beit allen Bildungsträgern angekommen ist.

Bildungsunternen beschäftigten Dozentlnnen überwiegend nicht nicht mehr im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, sondern als Selbstständige im Rahmen von Dienstverträgen […] oder auch Werkverträgen […]. Diese Selbstständigen werden gleichermaßen u.a. auch als freie Mitarbeiterlnnen oder Honorarlehrkräfte bezeichnet.

Von den Unternehmen wird dieser Trend mit Kostensenkungsabsichten sowie einer unzureichenden Planbarkeit hinsichtlich der Vergabe von Aufträge unn dem damit verbundenen Auslastunqsrisiko (z.B. 60% bei Berufsvorbereitungslehrgängen BVB) begründet.

Das ist alarmierend, da die selbstständigen Dozentlnnen weitgehend nicht mehr den gesetzlichen Schutzvorschriften unterliegen. Für den Betriebsrat heißt das, genau zu prüfen, ob es sich bei den im Betrieb beschäftigten Dozentlnnen überhaupt um Selbstständige handelt und ob eine Möglichkeit zur Reglementierung des Einsatz solcher Selbstständiger handelt und ob eine Möglichkeit zur Reglementierung des Einsatzes solcher Selbstständiger geschaffen werden kann.

[Anm.: Lesbar bis S. 16 und ab S. 23 und durch unser Positionspapier zu ergänzen.]

Artikel im Archiv (PDF, 20 MB)

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