Tag: "tarifvertrag"
70 Jahre Tarifvertragsgesetz
Selbstständige • Einmischen • Tarifverträge• 09.04.2019
Heute wird – die Medien haben breit berichet – das #Tarifvertragsgesetz 70 Jahre alt. Und ja: Das geht auch sehr viele #Selbstständige an!
Konkret: Seit knapp 45 Jahren könnt ihr Tarifverträge abschließen, wenn ihr von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängig seid. Das klappt nur kollektiv und nicht überall, aber allein 20.000 Selbstständige bei den Rundfunkanstalten profitieren heute von umfassenden Honorar- und Schutzbestimmungen!
Um Auftraggebern das abzutrotzen, braucht es eine echte Lobby für Selbstständige. Eine Organisation, die mehr kann, als Forderungen an die Politik zu richten: Eine echte Gewerkschaft für Selbstständige, die auch zu Streit und Verhandlungen mit Auftraggebern bereit und in der Lage ist!
Wie das klappt erläutert die Website der ver.di-Selbstständigen: „Ein Tarifvertrag muss … durchgesetzt werden. Das können Gewerkschaften nicht in Stellvertreter-Funktion tun. Sie brauchen die Rückendeckung der betroffenen Mitglieder und die Solidarität der Angestellten in derselben Branche. Im Notfall dürfen auch Selbstständige für tarifliche Ziele streiken – und sie bekommen dabei Streikgeld von der Gewerkschaft.“
Ein Grund zu feiern: Seit 70 Jahren regelt das #Tarifvertragsgesetz die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!
Seitdem wurden in Deutschland rund 300 000 #Tarifverträge abgeschlossen.müssen uns auch über die Zukunft Gedanken machen, denn in den letzten 20 Jahren ist die Tarifbindung merklich gesunken.
Dabei brauchen wir gerade heute – in Zeiten von #Digitalisierung und dem Outsourcing von ganzen Betriebsbereichen – gute Tarifverträge und #starkeGewerkschaften.
auch die Politik gefordert: Öffentliche Aufträge sollten nur noch an tarifgebundenen Betriebe gehen! Zudem muss es steuerliche Vorteile für die geben, die tarifgebunden sind!
Der (gesellschaftliche) Wert von Bildungsarbeit
Netzwerk Weiterbildung • Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di • Grundsätzliches • Birgit Krupka • 17.02.2014
Der Großteil der ErwachsenenbildnerInnen sind atypisch beschäftigt, sie sind sog. Selbstständige, für sie gilt kein Acht-Stunden-Tag, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kaum Kündigungsschutz etc. Es gibt auch darüber hinaus keine arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Gleichstellung mit Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen.
Im Gegensatz zu fix angestellten ArbeitnehmerInnen ist es für selbstständige ErwachsenenbildnerInnen schwer, sich gewerkschaftlich zu organisieren und selbst aufzutreten, um Missstände und Ungleichbehandlungen von ArbeitnehmerInnen zu bekämpfen.
Gelassenheit
• NEWS • 3/2016 • 24.02.2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
6,0 Prozent fordert ver.di für die Beschäftigten von Bund und Kommunen. Hinzu kommen 100 Euro mehr für Azubis und Praktikant/innen. Das hat die Bundestarifkommission von ver.di beschlossen. Die Entscheidung ist auch Titelthema der aktuellen Ausgabe der “ver.di NEWS” Nummer 03/2016, deren elektronische Version soeben unter http://www.verdi-news.de/abonnenten.html im Internet freigeschaltet worden ist. Die Verhandlungen sollen am 21. März in Potsdam beginnen.
(woi) Helmut Schmidt hat es vorgelebt: Dem tagespolitischen Geschäft muss man mit Gelassenheit begegnen – zumal man nichts damit zu tun hat!
Wir, die Mitglieder der ver.di, unterstützen selbstverständlich diese Tarifauseinandersetzung; dass wir bei einem DGB-Unternehmen Arbeitenden und zu über 95% Organisierten nichts davon haben werden, haken wir unter ehrenamtlichem Engagement ab.
Doch es ist schon ein wenig bitter, dass wir mit unseren Beiträgen, die von den prekären Honoraren auch noch abgehen, die finanzieren, die uns in 10 Jahren eine 50-Euro-Honorar-Erhöhung zugestehen, dass sich die Unternehmung dieser „Kolleginnen“ mit Steuergeldern trägt, die ebenfalls noch von unseren Honoraren abgehen, und besonders bitter ist, dass sie uns von ihren von uns ver.di-Mitlgliedern mitgetragenen Gehaltserhöhungen schlicht ausschließen.
Ratgeber Selbstständige Lehrkräfte
Sabine Jambon
Richtig Selbständig? – Ratgeber für Lehrkräfte
… nicht vereinbar!
Ein Abbau von Ressourcen ist mit dem Anspruch des Ausbaus der politischen Bildung nicht vereinbar.
Aus dem Antrag C001 des DGB-Bundeskongresses 2015
Ich finde es gut, dass mit dem Antrag andere aufgefordert werden, diesen Bereich zu stärken, aber wir selber sollten das auch weiterhin machen.
Wiebke Koerlin zum Änderungsantrag Ä001 auf dem DGB-Bundeskongresses 2014
Krank ins Bett?
ver.di • Bildung, Wissenschaft und Forschung • biwifo • report • 01/2015 • Schwerpunkt: Arbeitsbedingungen in der Weiterbildung • Seite 6 • Michael Niedworok
Kranke DozentInnen dürfen in Berlin ins Bett
Doch es gibt Hoffnung: Der Berliner VHS-DozentInnenvertretung und ver.di ist es gelungen, Ausfallzahlungen durchzusetzen. Seit dem 1. August 2014 können sie beantragt werden. Darüber hinaus erhöhen sich die Honorare nun regelmäßig parallel zu den Tarifen im öffentlichen Dienst.
„Deutschlandweit ist dies einmalig“, bilanziert Beate Strenge, Sprecherin der DozentInnenvertretung, und fügt hinzu: „Allerdings gibt es auch noch viel zu tun.“ Die Initiative fordert eine Ausfallzahlung von 100 Prozent bei Krankheit, bislang gibt es nur 80 Prozent ab dem vierten Tag. Zudem wollen die DozentInnen eine Beschäftigungssicherung und die Institutionalisierung ihrer bislang völlig rechtlosen Interessenvertretung. Und sie fordern mehr Geld. LehrerInnen an der VHS-Berlin kommen nach Abzügen auf ein Vollzeit-Einkommen von etwa 1.200 Euro und auf Rentenaussichten von rund 500 Euro nach einem Vollzeit-Arbeitsleben für die VHS. Wie sich das mit dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ vereinbaren lässt, bleibt ein Geheimnis der öffentlichen Hand.
„Schwarzbuch Weiterbildung“
Wie berichtet stellte ver.di sein Schwarzbuch Weiterbildung am 04.06. in Hamburg vor; am 12.08. wird es bei den Berliner Freien vorgestellt werden.
Bereits 2010 veröffentlichte die GEW das Schwarzbuch – Beschäftigung in der Weiterbildung. Darin u.A. eine Forderung:
3. Beschäftigte in der Weiterbildung tarifvertraglich absichern In der Regel sollte die Beschäftigung eines Dozenten in der Weiterbildung im Rahmen eines Normalarbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Honorarkräfte sollten entsprechend sozial abgesichert werden (anteilsmäßige Bezahlung von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). Außerdem sollte ihr Honorarsatz dem Einkommen der Hauptamtlichen angeglichen werden. Die arbeitsrechtlichen Regelungen für das Personal in der Weiterbildung sollten im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Branchen-Tarifvertrages festgelegt werden.Es folgte das
„Schwarzbuch Weiterbildung“
… hier mal ein interessantes Urteil!
OLG Karlsruhe • 6 U 115/13 • 12.02.2015
Angemessene Vergütung mit Hilfe einer Gemeinsamen Vergütungsregelung
In einem zweitinstanzlichen Verfahren vor dem OLG Karlsruhe hat ein Journalist einen Verleger erfolgreich zur Nachzahlung bereits vergüteter Leistungen verklagt. Im wesentlichen begründete der Kläger seine Forderungen mit einer Gemeinsamen Vergütungsregelung, die zwischen dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V., dem Deutschen Journalisten-Verband e.V. sowie der ver.di geschlossen worden war.
Unbeschadet der Untersuchung, ob eine solche Regelung ein alterssicheres Einkommen gewährleisten kann, zeigt diese Vergütungsregelung ein mögliches Vorgehen auf, das sich auch in anderen Branchen, z.B. bei den hauptberuflichen Freien Bildungsarbeiterinnen, umsetzen ließe!
Das Positionspapier der Initiative der Freien Bildungsarbeiterinnen am DGB Erwachsenenbildungszentrum Hattingen setzt für die Ausarbeitung eines solchen Regelwerks Eckpunkte. Wie die vielfältigen Aufgabengebiete in der Bildungsarbeit in einem solchen Regelungswerk abgebildet werden können, ist nicht trivial; dennoch scheint solch eine Gemeinsamen Vergütungsregelung ein gangbarer und vernünftiger Weg!
Der Hinweis zu diesem Urteil kam über die offene ver.di-Mailingliste der Freien und Solo-Selbstständigen selbst-freie-forum!
Selbstständige in Betriebs- und Personalräte
EU-Parlament: Gewerkschaften müssen sich um Selbstständige kümmern
Das EU-Parlament hat in einer aktuellen Entschließung (Sozialschutz für alle, einschließlich selbständig Erwerbstätiger) viele Forderungen der ver.di-Selbstständigen aufgegriffen und dabei das Thema soziale Sicherung in den Fokus gestellt. — Gleichzeitig fordert es auch die Gewerkschaften auf, in Sachen selbstständig Erwerbstätige aktiver zu werden.
ver.di • Selbstständige • Einmischen • Kollektive Lösungen
Nicht für alle, aber effektiv
Tarifverträge für Selbstständige
Feste Honorarsätze für definierte Aufgaben, Urlaubsgeld, ein verbesserter Schutz vor Auftragskündigung. Dies und viel mehr lässt sich auch für Selbstständige – vorausgesetzt, viele arbeiten viel für einen Auftraggeber – durchsetzen: per Tarifvertrag.
Selbstständige, die viel für einen Auftraggeber arbeiten und damit „wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig” aber nicht Scheinselbstständige sind, definiert das Tarifvertragsgesetz als „arbeitnehmerähnliche Personen“.
ver.di • Selbstständige • Einmischen • Kollektive Lösungen
(Noch) selten, aber möglich!
Selbstständige in Betriebs- und Personalräte
Selbstständige stellen in zahlreichen Betrieben und Einrichtungen einen Großteil des Personals. Einen Anspruch auf eine Vertretung ihrer Interessen in den Personalvertretungen oder durch Betriebsräte, die auch nur im Entferntesten an die Rechte von Festangestellten heranreicht, besteht meist nicht. Vielmehr kann der Auftraggeber, die Selbstständigen gegeneinander ausspielen.