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Endlich!? – Corona-Überbrückungshilfe für Freiberufler
Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg • 01.07.20
Ende Mai ist das Corona-Soforthilfeprogramm ausgelaufen. Nun legt die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm auf, um die Liquidität von KMU zu sichern. Die sog. „Corona-Überbrückungshilfe“ ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Es richtet sich explizit auch an Freiberufler.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Eine Beantragung ist nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart ab Anfang Juli möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums [Anm.: Hier insbesondere die Punkte „Wer ist antragsberechtigt?“ und „Was wird gefördert?“].
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