(Georg Rammer) Wenn jemand die Hoffnung hatte, das Bundesverfassungsgericht würde Wegweisendes zur Verarmungspolitik durch Hartz IV verkünden, so wurde er/sie sehr enttäuscht. Das BVerfG ist der Überzeugung: 2,62 Euro am Tag für Essen und Trinken sind genug für Schulkinder. Und der soziale Rechtsstaat wurde auf die Sicherstellung des „physischen Existenzminimums“ zurecht gestutzt.
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