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BAMF ermöglicht Ausfallhonorare für Honorarlehrkräfte

  16.04.2020 14:23, von , Kategorien: Wirtschaft, Gewerkschaft, Ökonomie, Ökonomie, Betrieb & Gewerkschaft, Selbstständige in ver.di

DieLINKEDie LINKE • Offener Brief • 16.04.20

Die Mandatsträger der Partei Die Linke im Raum Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden wenden sich mit einem Offenen Brief an die Träger von staatlich geförderten Integrations- und Berufssprachkursen wie Volkshochschulen, Internationaler BUnd u.a.

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die Integrationskurse finanziert, sich in seinem jüngsten Trägerrundbrief bereit erklärt hatte, auch für die Corona-Ausfallzeiten 75% der „normalen“ Auszahlungen an die Träger zu leisten und auf Antrag die Möglichkeit eröffnet hatte, auch den freiberuflichen Lehrkräften 75% der Honorare auszuzahlen, dürfen die Träger nicht zögern. Die Linke fordert die Träger auf, diese Anträge auf Auszahlung der 75% zu stellen und den freiberuflichen Lehrkräften als Ausfallhonorar zur Verfügung zu stellen.

Die soloselbstständigen Lehrkräfte haben bekanntermaßen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld. In ihren Dienstverträgen mit den Trägern sind Ausfallhonorare bislang ausgeschlossen. Auch die sog. Corona-Soforthilfe funktioniert für diesen Personenkreis i.d.R. nur unzureichend, da sie kaum explizit betriebliche Ausgaben vorweisen können. Viele sind durch den zwangsweisen Unterrichtsausfall in existentielle finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die durch das BAMF ermöglichte Beteiligung der Lehrkräfte an den Corona-Ausfall-Zahlungen muss von den Trägern deshalb unbedingt umgesetzt werden.

Die Stadt Bühl geht indess als Träger von Integrationskursen schon mit gutem Beispiel voran: Für die laufenden Verträge wird freiwillig ein Ausfallhonorar von 100% bezahlt.

Artikel im Archiv (PDF, … MB)

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