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um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld

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Vorbildlich: Mitbestimmung in NRW – nicht überall …

  16.01.2017 19:35, von , Kategorien: Bildungsurlaub

nmz-newsletter • aktuelle infos • Ulrich Heß • Datum

Seit 2011 stehen arbeitnehmerähnliche Musikschullehrer in NRW unter dem Schutz der Personalräte, denn hier gilt das unter rot-grüner Regierung neu gefasste Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG), das die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst regelt. Betroffen davon sind auch alle Musikschulen in kommunaler Trägerschaft.

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