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Die Vermessung der Belegschaft
Joachim Tornau
Je mehr in Unternehmen online kommuniziert und zusammengearbeitet wird, desto mehr Daten fallen an. Es entstehen digitale Beziehungsnetze, deren Auswertung dem Arbeitgeber viel über die Beschäftigten verraten kann. Eine neue Studie zeigt, was alles möglich ist – und warnt vor den Risiken.
Die Studie soll betriebliche Interessenvertretungen für die Risiken sensibilisieren, die sich durch die massenhafte Erfassung von Beziehungsdaten ergeben. Sie fordert aber auch zum Handeln auf: Technische Einrichtungen, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet sind, sind mitbestimmungspflichtig. „Bei der Ausübung dieses Mitbestimmungsrechts“, so Höller und Wedde, „kann der Betriebsrat die Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorgaben vom Arbeitgeber einfordern.“.
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