Diskurs
um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld
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Anträge des Ver.di Bundeskongresses 2015
Für Solo-Selbstständige relevante Anträge:
A 064 eingereicht von der Bundesfachbereichskonferenz 10
Gegen prekäre Beschäftigungsformen
Entscheidung des Bundeskongresses: Zeilen 1 bis 19 und 26 bis 27 angenommen, Zeilen 21 bis 24 angenommen als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
A 078 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige
Aufnahme und Ausübung scheinselbstständiger Tätigkeiten effektiv verhindern
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen
A 079 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige
Scheinselbstständige bei den Abgeordneten des Bundes und der Länder verhindern und tatsächlich selbstständige Dienstleister stärken
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen als Arbeitsmaterial zu Antrag A 078
A 086 eingereicht von der Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen [s.a. V009 u. V010]
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen
A 087 eingereicht von der Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg
Nutzung der Mitgliederpotenziale unter Solo-Selbstständigen „ver.di entwickelt Instrumente durch die sichergestellt wird, dass Selbstständige nicht zur Untertunnelung des hart erkämpften und gesellschaftlich anerkannten gesetzlichen Mindestlohnes und der Tarife missbraucht werden können. […]“
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
B 050 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige
Verbesserung des Schutzes für Selbstständige im Tarifvertragsgesetz (§ 12 a Arbeitnehmerähnliche Personen)
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen
F 054 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige
Rentenbeiträge für selbstständig tätige Dozentinnen und Dozenten in der Weiterbildung
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen
K 095 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige
Selbstständige bei öffentlicher Auftragsvergabe absichern
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen
N 031 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige
ver.di baut die Interessenvertretung für Selbstständige aus
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
V 009 eingereicht von der Landesbezirksfachbereichskonferenz 5 Berlin-Brandenburg
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen ver.di soll sich für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen (zum Beispiel angemessene Honorarhöhe, die die selbst zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und Alterssicherung berücksichtigt) der Solo-Selbstständigen (Selbstständige ohne angestellte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) in der Bildungsbranche, auch derjenigen, die für gewerkschaftliche Bildungsträger arbeiten, einsetzen. [s.a. A086]
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen
V 010 eingereicht von der Bezirksfachbereichskonferenz 5 Berlin
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen
Entscheidung des Bundeskongresses: Erledigt durch Antrag V 009
V 014 eingereicht von der Bezirksfachbereichskonferenz 3 Frankfurt am Main und Region, Bundesfachbereichskonferenz 3, Landesbezirkskonferenz Hessen
Einflussnahme ver.di auf Stiftungen hinsichtlich prekärer Arbeitsbedingungen
Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand
Die Anträge in Gänze
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Hier noch ein Auszug aus einer GEW-Veröffentlichung aus 2010, Schwarzbuch – Beschäftigung in der Weiterbildung, S. 40ff., Gewerkschaftliche Initiative von GEW, ver.di und IG Metall, Forderung 3: Beschäftigte in der Weiterbildung tarifvertraglich absichern In der Regel sollte die Beschäftigung eines Dozenten in der Weiterbildung im Rahmen eines Normalarbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Honorarkräfte sollten entsprechend sozial abgesichert werden (anteilsmäßige Bezahlung von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). Außerdem sollte ihr Honorarsatz dem Einkommen der Hauptamtlichen angeglichen werden. Die arbeitsrechtlichen Regelungen für das Personal in der Weiterbildung sollten im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Branchen-Tarifvertrages festgelegt werden.
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