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Diskurs
um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld

« Politische Bildung?Impulse zur Soloselbständigkeit »

Anträge des Ver.di Bundeskongresses 2015

  23.03.2017 16:52, von , Kategorien: 4xQs, Initiative der Freien
Für Solo-Selbstständige relevante Anträge: A 064 eingereicht von der Bundesfachbereichskonferenz 10 Gegen prekäre Beschäftigungsformen Entscheidung des Bundeskongresses: Zeilen 1 bis 19 und 26 bis 27 angenommen, Zeilen 21 bis 24 angenommen als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand A 078 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige Aufnahme und Ausübung scheinselbstständiger Tätigkeiten effektiv verhindern Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen A 079 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige Scheinselbstständige bei den Abgeordneten des Bundes und der Länder verhindern und tatsächlich selbstständige Dienstleister stärken Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen als Arbeitsmaterial zu Antrag A 078 A 086 eingereicht von der Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen [s.a. V009 u. V010] Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen A 087 eingereicht von der Landesbezirkskonferenz Baden-Württemberg Nutzung der Mitgliederpotenziale unter Solo-Selbstständigen „ver.di entwickelt Instrumente durch die sichergestellt wird, dass Selbstständige nicht zur Untertunnelung des hart erkämpften und gesellschaftlich anerkannten gesetzlichen Mindestlohnes und der Tarife missbraucht werden können. […]“ Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand B 050 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige Verbesserung des Schutzes für Selbstständige im Tarifvertragsgesetz (§ 12 a Arbeitnehmerähnliche Personen) Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen F 054 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige Rentenbeiträge für selbstständig tätige Dozentinnen und Dozenten in der Weiterbildung Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen K 095 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige Selbstständige bei öffentlicher Auftragsvergabe absichern Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen N 031 eingereicht von der Bundeskonferenz Freie und Selbstständige ver.di baut die Interessenvertretung für Selbstständige aus Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand V 009 eingereicht von der Landesbezirksfachbereichskonferenz 5 Berlin-Brandenburg Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen ver.di soll sich für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen (zum Beispiel angemessene Honorarhöhe, die die selbst zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung und Alterssicherung berücksichtigt) der Solo-Selbstständigen (Selbstständige ohne angestellte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) in der Bildungsbranche, auch derjenigen, die für gewerkschaftliche Bildungsträger arbeiten, einsetzen. [s.a. A086] Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen V 010 eingereicht von der Bezirksfachbereichskonferenz 5 Berlin Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen Entscheidung des Bundeskongresses: Erledigt durch Antrag V 009 V 014 eingereicht von der Bezirksfachbereichskonferenz 3 Frankfurt am Main und Region, Bundesfachbereichskonferenz 3, Landesbezirkskonferenz Hessen Einflussnahme ver.di auf Stiftungen hinsichtlich prekärer Arbeitsbedingungen Entscheidung des Bundeskongresses: Angenommen als Arbeitsmaterial zur Weiterleitung an den Bundesvorstand Die Anträge in Gänze

 

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Hier noch ein Auszug aus einer GEW-Veröffentlichung aus 2010, Schwarzbuch – Beschäftigung in der Weiterbildung, S. 40ff., Gewerkschaftliche Initiative von GEW, ver.di und IG Metall, Forderung 3: Beschäftigte in der Weiterbildung tarifvertraglich absichern In der Regel sollte die Beschäftigung eines Dozenten in der Weiterbildung im Rahmen eines Normalarbeitsverhältnisses ausgeübt werden. Honorarkräfte sollten entsprechend sozial abgesichert werden (anteilsmäßige Bezahlung von Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung). Außerdem sollte ihr Honorarsatz dem Einkommen der Hauptamtlichen angeglichen werden. Die arbeitsrechtlichen Regelungen für das Personal in der Weiterbildung sollten im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Branchen-Tarifvertrages festgelegt werden.
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