« Anträge des Ver.di Bundeskongresses 2015 | Für ein Neues Normalarbeitsverhältnis » |
Impulse zur Soloselbständigkeit
Bundestagsfraktion • Anlage V 051/17_NEU_neu • 07.03.2017
Am 10. März lud Die LINKE zu einem „öffentlichen Fachgespräch“ unter dem Titel „Digitale Tagelöhner? Mindesthonorare, für (Solo-)Selbstständige”; Die LINKE stützt sich in ihren Forderungen auf die Antwort der Bundesregierung auf ihre Große Anfrage vom 22.12.16 „Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbständigen“.
Am 07.03. beschloss die Bundestagsfraktion einen Entwurf unter dem Titel „Kreativ und selbstbestimmt: Grüne Impulse zur Soloselbständigkeit in der Kreativwirtschaft“. Wenn auch explizit für die Kreativwirtschaft geschrieben, greift dieser Entwurf die Problematik der entgrenzten Erwerbsarbeit auf. Exemplarisch hier ein Ausschnitt (s. Kasten unten), der die Situation der Solo-Selbstständigen (nicht nur in der Kreativwirtschaft) beschreibt.
Allerdings haben viele dieser Ansätze für die Rechte der Solo-Selbstständigen einzutreten, einen entscheidenden Mangel: Sie bringen immer wieder zum Ausdruck, dass nur „eine nennenswerte Mitgliederzahl“ vertretbar sei („Sie sollten darauf ein Anrecht haben, wenn sie in der betroffenen Branche eine nennenswerte Mitgliederzahl nachweisen können, …“) – das ist u.A. auch in Gewerkschaften so, wo sich die wenigen Organisierten schnell alleine gelassen fühlen.
Es wird dabei verkannt, dass ein Merkmal der Selbstständigkeit die Vereinzelung ist. Dort wo bereits Interessenverbände bestehen, wie bei Festen Freien der Rundfunkanstalten oder bei den Journalistenverbänden, werden immer wieder (kleine) Fortschritte erreicht. Für die einzelne Solo-Selbständige, die ihre Kolleginnen häufig nie zu Gesicht bekommt, gibt es keinerlei Ansätze auch nur die Minimal-Standards ihrer fest angestellten Kolleginnen wahr nehmen zu können. Eine Organisation in Gewerkschaften ist für jeden arbeitenden Menschen eine Notwendigkeit. Allein die Möglichkeiten und auf Grund einer völlig offenen bzw. restrektiv ausgelegten Gesetzeslage auch nur ein bescheidener Wille, sind für Gewerkschaften als Interessenvertretung einzelner Selbstständiger fast unmöglich. Nicht einmal in gewerkschaftlichen Unternehmungen wie z.B. den Bildungsunternehmen der Einzelgewerkschaften, geschweige denn des DGB-Bildungswerks, gibt es Ansätze über die prekäre Situation der solo-selbstständigen Honorarkräfte auch nur nach zu denken.
II. Selbstorganisation, Vernetzung, Interessenvertretung
Kleinere Berufsverbände leisten oft Beratung, Weiterbildung, Coaching, politische Interessenvertretung etc. Sie sind erste Ansprechpartner für Berufsanfänger, aber auch für Medien und Politik. All dies beruht in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu einem großen Teil auf ehrenamtlichem Engagement, da die Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge, anders als bei Dachverbänden großer Unternehmen, in aller Regel nicht ausreicht, um ein professionelles Niveau dieser Arbeit zu finanzieren. Die wenigen Aktiven, die es sich leisten können, auf einen Teil ihrer Arbeit (und damit ihres Einkommens) zu verzichten, um für die Sichtbarkeit ihrer Branche und die politischen Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen einzutreten, können dies oft nur über einen sehr begrenzten Zeitraum tun.
Es müssen daher die Voraussetzungen geschaffen werden, die Kreativen zu einer konsequenten Vertretung der eigenen Interessen gegenüber der Politik und den Unternehmen zu befähigen. Zunehmend wird auch die Entwicklung des Urheberrechts und der Netzpolitik sowie der Arbeits- und Sozialpolitik für Kreative wichtig – sie benötigen Ressourcen, um sich an der politischen Diskussion auf Augenhöhe und im eigenen Namen beteiligen zu können. Eine besondere Herausforderung hierbei sind die immer mehr auf EU-Ebene stattfindenden Regulierungen der Internetökonomie, die für Einzelpersonen oft schwierig zu überblicken sind. Viele Kreative sind nicht in Gewerkschaften organisiert. Wo es große Unterschiede zwischen verschiedenen Berufsgruppen innerhalb einer Branche gibt oder wo bestimmte Tätigkeiten teils von Festangestellten, vorwiegend jedoch von Freiberuflerinnen und Freiberuflern ausgeübt werden, müssen auch die kleinen Berufsverbände, die über die spezifischen Probleme und Vorstellungen der Kreativen oft am besten Bescheid wissen, bei den Verhandlungen mit am Tisch sitzen. Sie sollten darauf ein Anrecht haben, wenn sie in der betroffenen Branche eine nennenswerte Mitgliederzahl nachweisen können, wie es etwa in vielen Filmberufen der Fall ist. Umgekehrt müssen die großen Gewerkschaften den gewandelten Bedürfnissen der vielen Freiberuflichen und Selbstständigen an politische und berufliche Interessenvertretung stärker als bisher Rechnung tragen, um nicht ihre gesellschaftliche Basis in dieser Gruppe zu verlieren.
Aus dem Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen „Kreativ und selbstbestimmt: Grüne Impulse zur Soloselbständigkeit in der Kreativwirtschaft“
Artikel im Archiv (PDF, 118 kB)
Noch kein Feedback
Benachrichtigungen
Themen
Absicherung agitation «arbeit 4_0» arbeitnehmerweiterbildung ba-wue beteiligung betrieb bildung bildungsfreistellungsgesetz bildungsurlaub blog bundeskongress computer datenschutz demo demokratie dgb digital «equal pay» Erwerbstaetigenversicherung freie gesellschaft gewerkschaft grundeinkommen hattingen hilfeprogramm honorare interessenvertretung kapitalismus kryptographie KV lernen mindestlohn mitbestimmung oekonomie paper politik protokoll rente RV sicherheit sicherung solidarität «soziale Absicherung» tarifvertrag teamtagung Ueberbrueckungshilfe unternehmen www zukunft
Suche
Archiv
- Juli 2021 (3)
- April 2021 (1)
- März 2021 (1)
- Oktober 2020 (1)
- Juli 2020 (1)
- April 2020 (2)
- März 2020 (1)
- April 2019 (3)
- März 2019 (1)
- Oktober 2018 (2)
- September 2018 (1)
- Juli 2018 (3)
- Mehr...