Rente – ein zentrales (Wahlkampf-)Koalitions-Thema
Starke gesetzliche Rente • 22.04.21
„Was mich umtreibt ist, dass die rentenpolitische Diskussion so dahin läppert … wir müssen Rente zu einem der zentralen Wahlkampfthemen machen … unsere Forderugen sind klar!“ (Frank Werneke, 22.04.21)
Die Positionen der ver.di-Selbstständigen zur Bundestagswahl 2021
… als Flugblatt (PDF, 161 kB)
Der fatale Reiz des Altvertrauten
Friedrich Ebert Stiftung • Interviews • Claudia Detsch • 14.07.20
(gh) Sehr lesenswert für eine breitere Sicht auf notwendige Zukunftsdebatten. – Und natürlich fehlt der Blick auf aktuelle Ungerechtigkeiten nicht:

„Solidarität bedeutet eine bessere Beteiligung der Betroffenen an den Entscheidungen und Umsetzungen von Transformationsstrategien, aber auch Chancengleichheit für die, die nicht so lauthals schreien oder politisch weniger organisiert sind. Ich finde das schon markant: Der drohende Verlust von Arbeitsplätzen in der Industrie wird lauthals beklagt. Allen, die als Kreative oder kleine Selbständige arbeiten, wird dagegen gesagt: Hey, der Zugang zu Hartz 4 ist doch vereinfacht!“
Safe Harbor – Privacy Shield – …
online • Axel Kannenberg • 16.07.20
(woi) … wie hätte dieses Abkommen auch Bestand haben können?
„Daten europäischer Bürger [seien] nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt […]. Für diese Einschätzung spielten auch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 zur ausufernden Internet-Überwachung durch US-Geheimdienste eine wichtige Rolle.“
Freilich läuft das Lamento über magelnden Datenschutz ins Leere. Millionen Europäerinnen liefern die Daten, die ein (Handels-) Abkommen schützen soll. Im Sekundentakt werden Prgramme (aka „Apps“) genutzt, die keinen Hehl daraus machen ihre Daten an den Mutterkonzern im Vaterland dieser Konzerne zu versenden – und sie lassen sich dies über „Datenschutzerklärungen“, die keine wirklichen Optionen lassen, noch legitimieren. Dabei war es mal so gedacht, dass die Grundeinstellung sich nur auf das technisch Notwendige beschränke.
Im Gegensatz dazu fristen „Open Source“* Programme noch immer ein Nischendasein, mit dem Etikett des Anrüchigen, Freakigen, Nichtfunktionalen. Erstaunlicher Weise verrichten ausgerechnet die Maschinen, die das Netz am Laufen halten, ihren Dienst mit Open Source Software – weil sie es kann, die Mutter aller quelloffenen Programme, der Urvater des Netzes – Linux (und all den quelloffenen Modulen, die für den reibungslosen Verkehr sorgen).
Open Source Intiative (Wikipedia – ebenfalls eine quelloffene Software)
… (noch) eine Dystopie
Technology Review • Komentar • Robert Thielicke • 16.07.20
Lange galt Amerika als Hort des Optimismus und Europa – allen voran Deutschland – als die Höhle der Zukunftsängstlichen. Nun dreht sich die Stimmung.
ver.di will …
Politik • Deutschland • Jan Hildebrand • 01.07.20
Die Dienstleistungsgewerkschaft plädiert für eine Kursänderung in der Wirtschaftspolitik: Investitionen sollen mit Krediten finanziert und Steuern für Vermögende erhöht werden.
ver.di Positionspapier (15 S., PDF, 476,8 kB)
Endlich!? – Corona-Überbrückungshilfe für Freiberufler
Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg • 01.07.20
Ende Mai ist das Corona-Soforthilfeprogramm ausgelaufen. Nun legt die Bundesregierung ein Nachfolgeprogramm auf, um die Liquidität von KMU zu sichern. Die sog. „Corona-Überbrückungshilfe“ ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal 25 Milliarden Euro.
Es richtet sich explizit auch an Freiberufler.
Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch, 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent und 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Eine Beantragung ist nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums in Stuttgart ab Anfang Juli möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums [Anm.: Hier insbesondere die Punkte „Wer ist antragsberechtigt?“ und „Was wird gefördert?“].
Zuhaus zum 1. Mai
Raus zum 1. Mai (Ortsgruppe Schwarzwald-Bahr)



Zu Haus zum 1. Mai – Die Kastanien blühen in ver.di-Rot
(Bz. Mittelbaden-Nordschwarzwald)



BAMF ermöglicht Ausfallhonorare für Honorarlehrkräfte
Die LINKE • Offener Brief • 16.04.20
Die Mandatsträger der Partei Die Linke im Raum Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden wenden sich mit einem Offenen Brief an die Träger von staatlich geförderten Integrations- und Berufssprachkursen wie Volkshochschulen, Internationaler BUnd u.a.
Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das die Integrationskurse finanziert, sich in seinem jüngsten Trägerrundbrief bereit erklärt hatte, auch für die Corona-Ausfallzeiten 75% der „normalen“ Auszahlungen an die Träger zu leisten und auf Antrag die Möglichkeit eröffnet hatte, auch den freiberuflichen Lehrkräften 75% der Honorare auszuzahlen, dürfen die Träger nicht zögern. Die Linke fordert die Träger auf, diese Anträge auf Auszahlung der 75% zu stellen und den freiberuflichen Lehrkräften als Ausfallhonorar zur Verfügung zu stellen.
Die soloselbstständigen Lehrkräfte haben bekanntermaßen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Kurzarbeitergeld. In ihren Dienstverträgen mit den Trägern sind Ausfallhonorare bislang ausgeschlossen. Auch die sog. Corona-Soforthilfe funktioniert für diesen Personenkreis i.d.R. nur unzureichend, da sie kaum explizit betriebliche Ausgaben vorweisen können. Viele sind durch den zwangsweisen Unterrichtsausfall in existentielle finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die durch das BAMF ermöglichte Beteiligung der Lehrkräfte an den Corona-Ausfall-Zahlungen muss von den Trägern deshalb unbedingt umgesetzt werden.
Die Stadt Bühl geht indess als Träger von Integrationskursen schon mit gutem Beispiel voran: Für die laufenden Verträge wird freiwillig ein Ausfallhonorar von 100% bezahlt.