Archiv für: "Februar 2017"
#FreeDeniz
#FreeDeniz
Deniz’e özgürlük!„Herkesin düşünce ve anlatım özgürlüğüne hakkı vardır. Bu hak düşüncelerinden dolayı rahatsız edilmemek, ülke sınırları söz konusu olmaksızın, bilgi ve düşünceleri her yoldan araştırmak, elde etmek ve yaymak hakkını içerir.“
(İnsan hakları evrensel beyannamesi, Madde 19)
Bilginin, düşüncenin, ifadenin, sanatın özgürlüğü için. Deniz Yücel ve şu an Türkiye’de tutuklu bulunan diğer tüm gazeteci ve sanatçılar için hep birlikte.
Freiheit für Deniz!„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
(Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948)
Für die Freiheit von Information, Meinung, Wort und Kunst. Gemeinsam für und mit Deniz Yücel und allen zur Zeit in der Türkei inhaftierten Kolleginnen und Kollegen
Bundesratsentscheidung zur Mitbestimmung
Politik • Seite 2 • 3/2017
Für ein modernes Mitbestimmungsrecht hat sich Mitte Februar der Bundesrat ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte dem Entschließungsantrag „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Thüringen zu. Ziel des Antrags ist es, die Mitbestimmung für die digitalisierte Arbeitswelt fit zu machen. Dazu müsse der Arbeitnehmerbegriff an die betriebliche Realität angepasst werden, da die Zahl „arbeitnehmerähnlicher Personen“ steige. Neue Arbeitsmodelle müssten anerkannt werden, die den Arbeitsrhythmus weiter entgrenzen. Tätigkeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeit und nicht am eigentlichen Arbeitsort erledigt werden, sollen „anerkannt und vergütet werden“, so der Antrag. Schließlich fordern die Länder, die Lücken in der Unternehmensmitbestimmung zu schließen. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann wertet das Abstimmungsergebnis als „wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Es gebe nun einen deutlichen Handlungsauftrag an die Bundesregierung, den mitbestimmungspolitischen Stillstand zu überwinden.
s.a. www.dgb.de/-/Qhz DGB-Pressemitteilung 011, vm 10.02.2017
Emotion als Entscheidungsträger
Kultur • Eva Thöne • 20. Januar 2017, 15:59 Uhr
(woi) Die alte These, die das Emotionale als Träger politischer Entscheidungen geißelt (wie z.B. die Anti-AKW-Bewegung, die im Wesentlichen von leicht esoterischen Mädels und deren versauten Pulloverstrickern getragen worden war und letztlich erfolgreich war und für die Entwicklung der politischen Kultur unabdingbar waren), findet offensichtlich in Trump ihre Fortsetzung und Bestätigung. Und auch wenn die AKW-Bewegung (als positives Beispiel) erfolgreich war, sind es auch Trump, Erdogan, Le Pen, Wilders, Kaczyński, Orban, …
Die Frage ist also, müssen wir (wie mit Schulz) ebenfalls Emotions-Kanonen in diese Schlacht schicken, die von ihren Inhalten ebenso sinnfrei ist wie jeder andere Krieg? Oder ist es so, dass wir seit Generationen den Diskurs nicht nur vernachlässigt sondern aktiv vermieden haben und wir nun in einer Bildungsoffensive über weitere Jahrzehnte hin, wieder die Fähigkeit erlangen müssen, sich mit dem Ist, auf einem Weg zum (utopischen) Soll, auseinanderzusetzen und uns dabei in letzter Instanz allein auf die Menschenrechts-Charta, nicht auf das eigene BIP, die eigenen Arbeitsplätze etc., beziehen?
Mindesthonorar für Selbstständige?
DIE LINKE • Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
DIE LINKE • Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag
Paul-Löbe-Haus
Eingang West, Konrad-Adauer-Str. 1, Berlin
10. März 2017
10:00– 15:45 Uhr
Petition „Rettet Konradshöhe“
Initiative Rettet Konradshöhe • 17. Feb. 2017
Am Dienstag, 21.2. um 12.00 Uhr werden wir die Petition an Frank Bsirske überreichen und mit einem lautstarken Protest vor dem ver.di Gebäude gegen den Verkauf des Geländes demonstrieren. Zudem wollen wir eine Mahnwache abhalten, denn ver.dis Funktionäre tragen die politische Jugendbildung zu Grabe!
Kommt zahlreich und bringt Pfeifen, Plakate und Blumen mit!
Am Dienstag,
21.02.2017 um 12:00 Uhr
vor der ver.di Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Bundestag: Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen
17. Februar 2017 · 12:45 h
Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen
Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Drucksachen 18/8803, 18/10762
(Phoenix soll bis ca. 12:45 h übertragen)
Neoliberale Entgrenzung
Selbstständig? Aber sicher!
Rente stärken
Rund ein Viertel aller Berufstätigen in Deutschland kennt haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit aus eigener Erfahrung. Selbstständigkeit steht für Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, freie Zeiteinteilung – aber auch für Auftrags- und Einkommensschwankungen, im Extremfall für neue Abhängigkeit und fehlende Altersvorsorge.
„We Want Sex …!“
Fachtag • Samstag, 18. März 2017, 10:00 bis 13:00 Uhr
Samstag, 18. März 2017, 10:00 bis 13:00 Uhr
ver.di-Landesbezirk BW
Theodor-Heuss-Str. 2 /tHeo.1, 70174 Stuttgart
Veranstalterinnen: ver.di-Landesbezirksfrauenrat Baden-Württemberg, DGB-Frauenausschuss Stuttgart, LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V., ver.di-Bezirksfrauenrat Stuttgart
Anmeldeschluss 8.3.17
Anmeldung an baerbel.illi@verdi.de
Sie erhalten eine Woche vor der Tagung eine Zusage oder Absage.
Eintritt frei.
Seit zehn Jahren wird der Equal Pay Day in Deutschland mit der Forderung nach Entgeltgleichheit für Männer und Frauen begangen. In diesen zehn Jahren konnten wir die Lücke beim Entgelt zwischen Frauen und Männern bundesweit von 23 Prozent (2006) auf 21 Prozent (2015) ein bisschen verkleinern. Dass es eine Lohnlücke gibt, ist als Problem bekannt geworden. Jetzt kann sogar ein Bundesgesetz kommen, das die Diskriminierung beim Entgelt auf betrieblicher Ebene sichtbar machen soll. Da Frauen im Schnitt nur halb so viel Rente erhalten wie Männer und viele Frauen unter Altersarmut leiden, ist es höchste Eisenbahn, dass die Lohnlücke geschlossen wird. In Baden-Württemberg war der Verdienstrückstand von Frauen über zehn Jahre lang der höchste im Bundesgebiet (28 Prozent in 2006, 26 Prozent in 2015). Die Landesregierung muss endlich etwas tun, um die Rote Laterne abzugeben.
Flyer Equal Pay Day (PDF, 177 kB)
Interessenvertretungen und Mitbestimmungsrechte stärken
Hier ein Papier des DGB Bundesvorstands – es stammt aus 2012, nichts davon hat seine Aktualität verloren. Gerade Gewerkschafts-Unternehmungen müssen sich daran messen lasssen.
Bei einem Werkvertrag (§ 631 BGB; Abgrenzung* zu einem Honorarvertrag) schuldet der Auftragnehmer (Unternehmer) die Erstellung eines konkreten Werkes (z.B. die Erstellung eines Möbelstückes) für den Besteller. Diese Beauftragung Dritter mit speziellen Gewerken ist weit verbreitet und teilweise von Spezialisten bzw. sog. Freelancern bewusst gewählt.
Zunehmend gibt es aber auch die missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen: Dabei arbeiten die Betroffenen häufig mit Werkzeugen bzw. Arbeitsmitteln und in Räumen des Auftraggebers (Bestellers), sind in der Regel weisungsgebunden und eingegliedert in dessen Arbeitsabläufe und haben die gleichen Aufgaben wie die Beschäftigten des Auftraggebers bzw. ersetzen bisherige Beschäftigte. Dies ist ein Missbrauch des Werkvertrages und damit als ein Scheinwerkvertrag oder auch Umgehungswerkvertrag zu bezeichnen.
Längerfristig droht den Betroffenen in Folge der schlechten Bezahlung und der Unstetigkeit ihrer Erwerbsverläufe zudem Altersarmut.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden es nicht hinnehmen, dass in den Unternehmen Arbeitsbereiche entstehen, in denen die Beschäftigten geringere Rechte, weniger Schutz und niedrigere Löhne akzeptieren müssen.
Interessenvertretungen und Mitbestimmungsrechte stärken
Bereits heute bestehen Mitbestimmungsrechte bei der Vergabe von Werkverträgen.
Diese greifen jedoch zu kurz, sind zu unbestimmt oder bedürfen, soweit es sich um Rechtsprechung handelt, einer klarstellenden Aufnahme in das Gesetz. Der Einsatz von Fremdfirmen hat massiven Einfluss auf Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit sowie die Gestaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen.
Das Betriebsverfassungsgesetz (sowie die entsprechenden Vorschriften im Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht und in den kirchlichen Mitbestimmungsvorschriften) muss deshalb dahingehend ergänzt werden, dass den Interessenvertretungen stärkere Mitsprache und Überwachungsrechte beim Drittpersonaleinsatz gegeben werden.
* Was ist der Unterschied zu einem Werkvertrag? Der Werkvertrag bezieht sich auf die Herstellung eines Werkes oder einer Arbeitsleistung. Der Unterschied liegt in der Festlegung des konkreten Werkes im Gegensatz zu einer Dienstleistung in einem Honorarvertrag. Diese Dienstleistung obliegt der Eigenverantwortung des Auftragnehmers bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsablauf.
Protokoll der Sitzung der Interessenvertretung Selbstständige am DGB-Bildungswerk e.V., Hattingen
Protokoll der MV 2017 ( 86 KB)