Tagesfortschritt:

 (FRT)
Diskurs
um die Arbeitnehmerweiterbildungsgesetze der Länder – deren Bedeutung im politisch gesellschaftlichen Gewerkschaftsumfeld

Archiv für: "Februar 2017"

#FreeDeniz

  28.02.2017 15:40, von , Kategorien: Hintergrund, Das Leben, das Universum … und der ganze Rest!, Die Welt … und der ganze Rest!

change.org#FreeDeniz

Deniz’e özgürlük!

„Herkesin düşünce ve anlatım özgürlüğüne hakkı vardır. Bu hak düşüncelerinden dolayı rahatsız edilmemek, ülke sınırları söz konusu olmaksızın, bilgi ve düşünceleri her yoldan araştırmak, elde etmek ve yaymak hakkını içerir.“

(İnsan hakları evrensel beyannamesi, Madde 19)

Bilginin, düşüncenin, ifadenin, sanatın özgürlüğü için. Deniz Yücel ve şu an Türkiye’de tutuklu bulunan diğer tüm gazeteci ve sanatçılar için hep birlikte.

Freiheit für Deniz!

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

(Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10.12.1948)

Für die Freiheit von Information, Meinung, Wort und Kunst. Gemeinsam für und mit Deniz Yücel und allen zur Zeit in der Türkei inhaftierten Kolleginnen und Kollegen

Bun­des­rats­ent­schei­dung zur Mit­be­stim­mung

  27.02.2017 21:16, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie

DGBeinblickPolitik • Seite 2 • 3/2017

Für ein modernes Mitbestimmungsrecht hat sich Mitte Februar der Bundesrat ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte dem Entschließungsantrag „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Thüringen zu. Ziel des Antrags ist es, die Mitbestimmung für die digitalisierte Arbeitswelt fit zu machen. Dazu müsse der Arbeitnehmerbegriff an die betriebliche Realität angepasst werden, da die Zahl „arbeitnehmerähnlicher Personen“ steige. Neue Arbeitsmodelle müssten anerkannt werden, die den Arbeitsrhythmus weiter entgrenzen. Tätigkeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeit und nicht am eigentlichen Arbeitsort erledigt werden, sollen „anerkannt und vergütet werden“, so der Antrag. Schließlich fordern die Länder, die Lücken in der Unternehmensmitbestimmung zu schließen. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann wertet das Abstimmungsergebnis als „wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Es gebe nun einen deutlichen Handlungsauftrag an die Bundesregierung, den mitbestimmungspolitischen Stillstand zu überwinden.

s.a. www.dgb.de/-/Qhz DGB-Pressemitteilung 011, vm 10.02.2017

Emotion als Entscheidungsträger

  25.02.2017 11:12, von , Kategorien: Hintergrund, Gewerkschaft, Ökonomie, Die Welt … und der ganze Rest!

SpOnKultur • Eva Thöne • 20. Januar 2017, 15:59 Uhr

(woi) Die alte These, die das Emotionale als Träger politischer Entscheidungen geißelt (wie z.B. die Anti-AKW-Bewegung, die im Wesentlichen von leicht esoterischen Mädels und deren versauten Pulloverstrickern getragen worden war und letztlich erfolgreich war und für die Entwicklung der politischen Kultur unabdingbar waren), findet offensichtlich in Trump ihre Fortsetzung und Bestätigung. Und auch wenn die AKW-Bewegung (als positives Beispiel) erfolgreich war, sind es auch Trump, Erdogan, Le Pen, Wilders, Kaczyński, Orban, …

Die Frage ist also, müssen wir (wie mit Schulz) ebenfalls Emotions-Kanonen in diese Schlacht schicken, die von ihren Inhalten ebenso sinnfrei ist wie jeder andere Krieg? Oder ist es so, dass wir seit Generationen den Diskurs nicht nur vernachlässigt sondern aktiv vermieden haben und wir nun in einer Bildungsoffensive über weitere Jahrzehnte hin, wieder die Fähigkeit erlangen müssen, sich mit dem Ist, auf einem Weg zum (utopischen) Soll, auseinanderzusetzen und uns dabei in letzter Instanz allein auf die Menschenrechts-Charta, nicht auf das eigene BIP, die eigenen Arbeitsplätze etc., beziehen?

Artikel im Archiv (PDF, … MB)

Mindesthonorar für Selbstständige?

  23.02.2017 00:06, von , Kategorien: Hintergrund, Seminare, Das Leben, das Universum … und der ganze Rest!, Gewerkschaft, Ökonomie, Ökonomie, Betrieb & Gewerkschaft

DIELinkeDIE LINKE • Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

Artikel im Archiv (PDF, … MB)

DIELinkeDIE LINKE • Bundestagsfraktion

Deutscher Bundestag

Paul-Löbe-Haus

Eingang West, Konrad-Adauer-Str. 1, Berlin

10. März 2017
10:00– 15:45 Uhr

Anmelde-Formular

Petition „Rettet Konradshöhe“

  18.02.2017 20:39, von , Kategorien: Gewerkschaft

Initiative Rettet Konradshöhe • 17. Feb. 2017

Am Dienstag, 21.2. um 12.00 Uhr werden wir die Petition an Frank Bsirske überreichen und mit einem lautstarken Protest vor dem ver.di Gebäude gegen den Verkauf des Geländes demonstrieren. Zudem wollen wir eine Mahnwache abhalten, denn ver.dis Funktionäre tragen die politische Jugendbildung zu Grabe!

Kommt zahlreich und bringt Pfeifen, Plakate und Blumen mit!

Am Dienstag,

21.02.2017 um 12:00 Uhr

vor der ver.di Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin

Bundestag: Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen

  16.02.2017 23:07, von , Kategorien: Bildungsurlaub

17. Februar 2017 · 12:45 h

Soziale Absicherung von Solo-Selbständigen

Beratung der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
Drucksachen 18/8803, 18/10762

(Phoenix soll bis ca. 12:45 h übertragen)

Neoliberale Entgrenzung

  13.02.2017 17:58, von , Kategorien: Gewerkschaft, Initiative der Freien
Es sind die Folgen der neoliberalen Entgrenzung auf dem Arbeitsmarkt, die Beschäftigte und Gewerkschaften aufzufangen versuchen. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske spricht sogar von einem „Kulturkampf in der Arbeitswelt“ (lt. ver.di-NEWS 10/2015).

Selbstständig? Aber sicher!

  09.02.2017 21:52, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie

ver.diRente stärken

Rund ein Viertel aller Berufstätigen in Deutschland kennt haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit aus eigener Erfahrung. Selbstständigkeit steht für Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, freie Zeiteinteilung – aber auch für Auftrags- und Einkommensschwankungen, im Extremfall für neue Abhängigkeit und fehlende Altersvorsorge.

Artikel im Archiv (PDF, … MB)

„We Want Sex …!“

  07.02.2017 13:59, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie, Ökonomie, Bz.MiBa

…Fachtag • Samstag, 18. März 2017, 10:00 bis 13:00 Uhr

Samstag, 18. März 2017, 10:00 bis 13:00 Uhr

ver.di-Landesbezirk BW

Theodor-Heuss-Str. 2 /tHeo.1, 70174 Stuttgart

Veranstalterinnen: ver.di-Landesbezirksfrauenrat Baden-Württemberg, DGB-Frauenausschuss Stuttgart, LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V., ver.di-Bezirksfrauenrat Stuttgart

Anmeldeschluss 8.3.17

Anmeldung an baerbel.illi@verdi.de
Sie erhalten eine Woche vor der Tagung eine Zusage oder Absage.
Eintritt frei.

Seit zehn Jahren wird der Equal Pay Day in Deutschland mit der Forderung nach Entgeltgleichheit für Männer und Frauen begangen. In diesen zehn Jahren konnten wir die Lücke beim Entgelt zwischen Frauen und Männern bundesweit von 23 Prozent (2006) auf 21 Prozent (2015) ein bisschen verkleinern. Dass es eine Lohnlücke gibt, ist als Problem bekannt geworden. Jetzt kann sogar ein Bundesgesetz kommen, das die Diskriminierung beim Entgelt auf betrieblicher Ebene sichtbar machen soll. Da Frauen im Schnitt nur halb so viel Rente erhalten wie Männer und viele Frauen unter Altersarmut leiden, ist es höchste Eisenbahn, dass die Lohnlücke geschlossen wird. In Baden-Württemberg war der Verdienstrückstand von Frauen über zehn Jahre lang der höchste im Bundesgebiet (28 Prozent in 2006, 26 Prozent in 2015). Die Landesregierung muss endlich etwas tun, um die Rote Laterne abzugeben.

Flyer Equal Pay Day (PDF, 177 kB)

Interessenvertretungen und Mitbestimmungsrechte stärken

  05.02.2017 16:34, von , Kategorien: Gewerkschaft, Ökonomie, Initiative der Freien

Hier ein Papier des DGB Bundesvorstands – es stammt aus 2012, nichts davon hat seine Aktualität verloren. Gerade Gewerkschafts-Unternehmungen müssen sich daran messen lasssen.

Bei einem Werkvertrag (§ 631 BGB; Abgrenzung* zu einem Honorarvertrag) schuldet der Auftragnehmer (Unternehmer) die Erstellung eines konkreten Werkes (z.B. die Erstellung eines Möbelstückes) für den Besteller. Diese Beauftragung Dritter mit speziellen Gewerken ist weit verbreitet und teilweise von Spezialisten bzw. sog. Freelancern bewusst gewählt.

Zunehmend gibt es aber auch die missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen: Dabei arbeiten die Betroffenen häufig mit Werkzeugen bzw. Arbeitsmitteln und in Räumen des Auftraggebers (Bestellers), sind in der Regel weisungsgebunden und eingegliedert in dessen Arbeitsabläufe und haben die gleichen Aufgaben wie die Beschäftigten des Auftraggebers bzw. ersetzen bisherige Beschäftigte. Dies ist ein Missbrauch des Werkvertrages und damit als ein Scheinwerkvertrag oder auch Umgehungswerkvertrag zu bezeichnen.

Längerfristig droht den Betroffenen in Folge der schlechten Bezahlung und der Unstetigkeit ihrer Erwerbsverläufe zudem Altersarmut.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden es nicht hinnehmen, dass in den Unternehmen Arbeitsbereiche entstehen, in denen die Beschäftigten geringere Rechte, weniger Schutz und niedrigere Löhne akzeptieren müssen.

Interessenvertretungen und Mitbestimmungsrechte stärken

Bereits heute bestehen Mitbestimmungsrechte bei der Vergabe von Werkverträgen.

Diese greifen jedoch zu kurz, sind zu unbestimmt oder bedürfen, soweit es sich um Rechtsprechung handelt, einer klarstellenden Aufnahme in das Gesetz. Der Einsatz von Fremdfirmen hat massiven Einfluss auf Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit sowie die Gestaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen.

Das Betriebsverfassungsgesetz (sowie die entsprechenden Vorschriften im Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht und in den kirchlichen Mitbestimmungsvorschriften) muss deshalb dahingehend ergänzt werden, dass den Interessenvertretungen stärkere Mitsprache und Überwachungsrechte beim Drittpersonaleinsatz gegeben werden.

* Was ist der Unterschied zu einem Werkvertrag? Der Werkvertrag bezieht sich auf die Herstellung eines Werkes oder einer Arbeitsleistung. Der Unterschied liegt in der Festlegung des konkreten Werkes im Gegensatz zu einer Dienstleistung in einem Honorarvertrag. Diese Dienstleistung obliegt der Eigenverantwortung des Auftragnehmers bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsablauf.

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