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Störerhaftung
(woi) Was für ein schöner Begriff – und was für eine schöne Sprache, die durch Anreihung von Substantiven Neues kreiert. Aber so wenig Viele mit „Kurbelwelle“ anfangen können, so wenig verstand ich bis 2010 den eigentlichen Inhalt, da selbstverständlich Störer für ihr Tun haften sollten, z.B. diejenigen die durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Fußballstadien Andere nicht nur stören sondern auch gefährden – das ist aber nicht gemeint.
Störerhaftung belangt den, dessen wLAN-Infrastruktur durch einen Störer illegal missbraucht wird.
Aber das will die Bundesregierung jetzt abschaffen – ein bisschen zumindest: In ihrem Artikel vom 13.03.2015, „Mehr öffentliche Wlan-Netze in Deutschland“, berichtet die Süddeutsche Zeitung von einem Gesetzentwurf des Wirtschafts(!)ministeriums, der die Rechtsunsicherheit beenden soll; bedauerlicher Weise ist dieser Artikel nicht offen zugänglich. Eine Kleinst-Recherche im Netz jedoch, offenbart schnell seltsame Koalitionen: Die Piraten Partei setzt sich bereits am 09.07.2014 eindeutig für ein offenes wLAN ein und befindet sich damit im Schulterschluss mit eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (4. Quartal 2014); nicht zu vergessen eine Aktivität vom 06.03.2015 der FDP – das war einmal eine Regierungspartei mit „Frei“ im Namen.