Kategorien: "Bildungsurlaub"
Arbeitsrealität in der Erwachsenenbildung
Meb • Magazin erwachsenenbildung.at • 26/2015
Arne Elias, Rolf Dobischat, Robert Cywinski und Julia Alfänger
(Red. Meb) Die Weiterbildungsbranche in Deutschland ist traditionell von atypischen und damit zumeist prekären Beschäftigungsverhältnissen geprägt. Was heißt das in Bezug auf das Einkommen, die Beschäftigungsstabilität, die Einbindung in soziale Sicherungssysteme und die Beschäftigungsfähigkeit von WeiterbildnerInnen?
Im vorliegenden Beitrag wird ein an der Universität Duisburg-Essen durchgeführtes Forschungs- und Promotionsprojekt vorgestellt, das die strukturellen Bedingungen und damit die verschiedenen Weiterbildungssegmente und Teilarbeitsmärkte der öffentlich finanzierten allgemeinen, der öffentlich finanzierten beruflichen und der privat bzw. betrieblich finanzierten Weiterbildung in Deutschland mittels einer Online-Umfrage unter 2.229 Weiterbildungsbeschäftigten im Jahr 2012 analysierte.
(woi) Im Fazit der Studie findet sich eine Aussage, die gerade Gewerschaftern – und hier vor Allem erwachsenenbildungorganisierenden Gewerkschaftern – einen selbstverständlichen Auftrag erneut vergegenwärtigen sollte: „ … die unsicheren Beschäftigungsbedingungen sind in vielen Fällen darauf zurückzuführen, dass vormals als nebenberuflich konzipierte Tätigkeiten nun von Personen ausgeübt werden, die dies – zum großen Teil in Ermangelung von stabilen Beschäftigungsalternativen – als ihren „Hauptberuf“ bzw. ihre „Haupterwerbstätigkeit“ sehen. Sie stehen erst am Beginn einer Professionalisierung, verstanden als Verberuflichung, die die Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung als Beruf nur als ein fernes Ziel erahnen lässt, mit ungewissem Ausgang.“
Der Blick über den Tellerrand
rbeitnehmerkammer Bremen • Bildungsurlaub • Janet Binder • 6. August 2015
Hinter Bildungsurlaub verbirgt sich mehr Urlaub als Bildung – so lautet ein weitverbreitetes Vorurteil. Und das könne ja heißen, sich vor der Arbeit drücken zu wollen. Auch darum nutzen die wenigsten Beschäftigten ihr Recht, sich weiterzubilden. Dabei zeigt eine neue Studie, wie wichtig Bildungsurlaub ist – nicht nur für Schichtarbeiter.
Kontroversitätsgebot für die politische Bildung?
Call for Papers:
Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens?
Die Akademie für politische Bildung „Haus am Maiberg” wird am 19.–20.10.2015 gemeinsam mit dem Bundesausschuss für Politische Bildung (bap), der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) und der Deutschen Vereinigung für politische Bildung (DVPB Landesverband Hessen) eine Diskurstagung mit dem Thema „Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens?” durchführen.Im Vorfeld der Tagung werden interessierte Kolleginnen und Kollegen aus der Politischen Bildung (Wissenschaft, Schule, Jugend‐ und Erwachsenenbildung) dazu aufgerufen, einen kurzen Essay zum Thema einzureichen.
Hintergrundmaterial:
Wie weit geht das Kontroversitätsgebot für die politische Bildung?
ver.di-Bundeskongresses
ver.di publik • Ausgabe 02 • Gewerkschaft • Seiten 4+5
Der 4. Ordentliche ver.di-Bundeskongress findet vom 20. bis 26. September 2015 in der Leipziger Messe, Messe-Allee 1, 04007 Leipzig statt. Weiter zur Tagesordnung …
ver.di news • 7 • Organisationswahlen • Seite 4 • 23. Mai 2015
In Vorbereitung des ver.di-Bundeskongresseses tagte am 3. Mai die Bundeskonferenz der Freien und Selbstständigen in Berlin, um über die vorliegenden 16 Anträge zu beraten. Im kurzen Bericht der ver.di news 7 werden 3 Schwerpunkte genannt: Die effektive Unterbindung der Scheinselbstständigkeit, die Beteiligung der Auftraggeber an den Sozialkosten und die Absicherung Selbstständiger bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Gib mir 5!
DGB-Bezirk Baden-Württemberg • Themen • Bildung • 19.03.2015
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg - Es ist geschafft!

Der Landtag hat am 11. März 2015 das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg beschlossen, das nun am 1. Juli 2015 in Kraft treten wird.
Die Bildungszeit kann für berufliche und politische Weiterbildung sowie für Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten genutzt werden. Näheres zum Ehrenamt wird noch in einer Rechtsverordnung geregelt. DGB und Gewerkschaften werden sich mit eigenen Angeboten für Weiterbildungen an der Umsetzung im Land beteiligen.
Der Anspruch von 5 Tagen pro Jahr ist ein großer Erfolg des DGB und der Gewerkschaften im Land.
SWR • Landesschau AKTUELL • Baden-Württemberg • 11.03.2015 19:30
Neues Bildungszeitgesetz in BW
Bezahlte Weiterbildung für Mitarbeiter
Die Mehrheit von Grün-Rot im Landtag hat am Mittwoch dafür gesorgt, dass Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer ein Bildungszeitgesetz bekommt. Bis auf Bayern, Thüringen und Sachsen haben alle Bundesländer ein entsprechendes Gesetz zur bezahlten Fortbildung.
Hier das BzG BW (Drucksache 15/6609 vom 16.03.2015)
… hier mal ein interessantes Urteil!
OLG Karlsruhe • 6 U 115/13 • 12.02.2015
Angemessene Vergütung mit Hilfe einer Gemeinsamen Vergütungsregelung
In einem zweitinstanzlichen Verfahren vor dem OLG Karlsruhe hat ein Journalist einen Verleger erfolgreich zur Nachzahlung bereits vergüteter Leistungen verklagt. Im wesentlichen begründete der Kläger seine Forderungen mit einer Gemeinsamen Vergütungsregelung, die zwischen dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V., dem Deutschen Journalisten-Verband e.V. sowie der ver.di geschlossen worden war.
Unbeschadet der Untersuchung, ob eine solche Regelung ein alterssicheres Einkommen gewährleisten kann, zeigt diese Vergütungsregelung ein mögliches Vorgehen auf, das sich auch in anderen Branchen, z.B. bei den hauptberuflichen Freien Bildungsarbeiterinnen, umsetzen ließe!
Das Positionspapier der Initiative der Freien Bildungsarbeiterinnen am DGB Erwachsenenbildungszentrum Hattingen setzt für die Ausarbeitung eines solchen Regelwerks Eckpunkte. Wie die vielfältigen Aufgabengebiete in der Bildungsarbeit in einem solchen Regelungswerk abgebildet werden können, ist nicht trivial; dennoch scheint solch eine Gemeinsamen Vergütungsregelung ein gangbarer und vernünftiger Weg!
Der Hinweis zu diesem Urteil kam über die offene ver.di-Mailingliste der Freien und Solo-Selbstständigen selbst-freie-forum!
Grenzen und Möglichkeiten der Interessenvertretung von abhängigen Solo-Selbstständigen im Bildungssektor
DGB Bildungswerk BUND e.V. • Mitteilung • GF • 15.01.2015
(woi) In einer Nachricht vom 15.01. stellt die Geschäftsführung des DGB-Bildungswerks BUND e.V. den ReferentInnen der Fachbereiche die Arbeit von Sabine Jambon „Betriebsnahe Selbstständigkeit als Gegenstand betrieblicher Mitbestimmung“, die auch die Interessenvertretung in Hattingen als Argumentationshilfe nutzt, zur Verfügung.
Jambons Arbeit ist eine Bestandsaufnahme, die das Vakuum beschreibt, das zwischen der Selbstverständlichkeit steht, dass jede in einer übergeordneten Arbeitsstruktur Beschäftigte einer Interessenvertretung bedarf, wie es in traditionellen Arbeitsverhältnissen nun schon 150 Jahre Praxis ist und der faktischen Rechtslage, die diese neuen, meist prekären Beschäftigungverhältnisse schlicht (noch) nicht vor sieht.
Dieses Forschungsprojekt im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung liefert noch keine Lösungen. Es zeigt aber, dass es sich nicht um ein Phänomen Einzelner handelt, wie wohl Betroffenen das meist so wahrnehmen, als vielmehr um eine allgemeine gesellschaftliche Entwicklung.
Diesem neuen Phänomen werden sich die Gewerkschaften auch in ihren eigenen Gliederungen stellen müssen!
- Ein Antrag dazu (s. nebenstehend: Faire Bezahlung in ver.di Weiterbildung und betriebliche Mitbestimmung) ist auf dem Weg in den ver.di Bundeskongress 2015.
- Ver.di organisiert mit seinen Foren und einem eigenen Referat die Stimmen der Vielen.
- Auf einer Veranstaltung im Erwachsenenbildungszentrum Hattingen im Herbst 2014 zur Ehrung eines bemerkenswerten ehemaligen Leiters des Hauses, Hinrich Oetjen, nahmen verschieden Referenten zu diesem Thema Stellung:
Diesseits der Beschlusslage
Wider besseres Wissen?
Arbeit – Bildung – Urlaub
Bildungsarbeiterinnen am DGB Erwachsenenbildungszentrum Hattingen haben sich Ende 2010 mit Unterstützung der ver.di organisiert.
In einem Positionspapier haben wir 2012 der Geschäftsführung dargelegt, wie eine Bezahlung entlang den Grundsätzen des Deutschen Gewerkschaftsbunds für eine auskömmliche faire Bezahlung aussehen müsste. 2013 konnten wir mit Unterstützung einiger Gewerkschafter Anträge für den 20. ordentlichen DGB-Bundeskongress des DGB im Mai und zum ver.di Bundeskongress 2015 auf den Weg bringen.
Auf dem eben zu Ende gegangenen DGB-Bundeskongress wurde der Antrag zur Förderung der politischen Bildung beraten. Zunächst wurde der Antrag in einem allgemeineren Antrag – „Gute Bildung für gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe“ (C 001) – subsumiert, aber auf Initiative der ver.di in einem Änderungsantrag (Ä 001) erneut behandelt und dessen weitergehende Forderungen von Wiebke Koerlin (Fachbereich Bildung und Wissenschaft, ver.di) erläutert. Sie führte u.A. aus, „dass es zum Thema politische Bildung auch noch mal eine klare Aussage der Gewerkschaften und des DGB geben muss, auch dort Ressourcen bereitzustellen. […] Auch die innergewerkschaftlichen Ressourcen sind auszubauen. Ich finde es gut, dass mit dem Antrag andere aufgefordert werden, diesen Bereich zu stärken, aber wir selber sollten das auch weiterhin machen.“
Der Antrag Faire Bezahlung in der ver.di Weiterbildung und betriebliche Mitbestimmung für den ver.di Bundeskongress 2015 ist auf dem Weg.
Die Freien Bildungsarbeiterinnen am DGB Erwachsenenbildungszentrum Hattingen unterhalten einen blog, der über die Aktivitäten rund um den Bildungsurlaub und die ihn tragenden Bildungsarbeiterinnen berichtet: http://arbeit-bildung-urlaub.de/
In einem geschlossenen Bereich können auch weitergehende inhaltliche Diskussionen stattfinden.
In dem blog kann man sich unter „Noch nicht angemeldet? Jetzt registrieren »“ anmelden.
Unsere innere Arbeitsumgebung, in der wir uns organisieren, ist eine moodle-Plattform.
Bei Interesse zur Mitarbeit und um an den internen Diskussionen beteiligt zu werden, wendet euch bitte an: sprecherrat @ arbeit-bildung-urlaub.de
Verteidigung des Antrags Ä 001 – 15. Mai 2014 – DGB Bundeskongress
(woi) Auf dem 20. ordentlichen Bundeskongress des DGB, dem Parlament der Arbeit, 11.–15. Mai 2014, drohte unser Antrag und damit die Forderung nach dem Engagement der Gewerkschaften, in einem allgemeinen bildungspolitischen Antrag (C 001 – „Gute Bildung für gute Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe“) unter zu gehen; Andreas Keller, Sprecher der Antragsberatungskommission, führte zum Änderungsantrag aus:
„Das ist ein Änderungsantrag der Gewerkschaft ver.di, der den Leitantrag ergänzen möchte um die Forderung nach einer hinreichenden gesellschaftlichen und innergewerkschaftlichen Ressource für die Fortentwicklung der politischen Bildung, und zwar ganz konkret hier der außerschulischen politischen Bildung. Wir finden, dieser Aspekt ist in der Tat so explizit nicht angesprochen gewesen, der passt gut hinein. Die Antragsberatungskommission empfiehlt die Annahme des Änderungsantrages Ä 001.“ (Tagungsprotokoll 4. Tag, S. 18 (154))
Wiebke Koerlin, Mitinitiatorin des Änderungsantrags Ä 001, begründet diesen und bringt unser Anliegen, die politsche Bildung und das Engagement der Gewerkschaften für politische Bildung zurück in die Diskussion. (Sie erwähnt die Ausführungen von Elke Hannack zum Leitantrag C 001: Diese finden sich ebenfalls im Tagungsprotokoll 4. Tag, S. 27 (163). Die gesamte Dkumentation des 20. Parlaments der Arbeit findet sich auf „Beschlüsse und Tagesprotokolle des 20. Ordentlichen DGB-Bundeskongresses“.)
Zeitgeist?
Bildungsurlaub in Thüringen und Baden-Württemberg
Der grün-rote Koalitionsvertrag enthält das Ziel, auch in Baden-Württemberg eine Bildungsfreistellung einzuführen. Die Vorbereitung für eine solche Einführung laufen gerade. Die Fraktion Grüne ist ebenso wie z.B. das Finanz- und Wirtschaftsministerium in engem Austausch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ihren Verbänden, um hier eine moderne und sachgerechte Lösung auf den Weg zu bringen. Und weil Sie es konkret ansprechen: Die geringe Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung in anderen Bundesländern ist genau ein Argument, sich sehr sorgfältig mit der Ausarbeitung eines solchen Gesetzes zu beschäftigen. Eine Regelung, die hinterher keiner in Anspruch nimmt, braucht niemand. Keine Frage ist, dass wir die Möglichkeiten der Weiterbildung stärken wollen, gerade für An- und Ungelernte. Insofern gibt es kein Problem, unsere Aufgabe besteht “lediglich” darin, mit den Betroffenen zusammen eine gute Lösung auf den Weg zu bringen. Und um genau das zu erreichen, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.
Hier die Anfrage auf die obiger Text Bezug nimmt:
„Kollege Kretschmann verlautete heute auf einer Podiumsdiskussion im ZKM Karlsruhe, dass heute am 25.02. ein Gremium der Grünen oder der Fraktion das Thema Bildungsurlaub ventiliert hätte.
Ich kann auf keiner der sites etwas dazu finden; nicht einmal die Suchmaschine liefert ein Ergebnis, obwohl dies ein Thema der Koalitionsverhandlungen war.
Bitte informiert mich, bzw. sagt mir, wo ich nach lesen kann, wann ein Gesetzentwurf in den Landtag kommt.
Verwundert hat mich Kretschmanns Äußerung, dass dies ein schwieriges Thema sei. Es gibt ungefähr 13 Bundesländer mit einem Bildungsurlaubsgesetz, 8(?) davon mit jahrzehntelanger Erfahrung und die DGB-Bezirkskonferenz hat dazu ein bereits im Oktober beschlossenes Eckpunktepapier zur Grundlage ihrer Kampagne „Gib mir 5!“ gemacht (ich hoffe niemand übernimmt diesen Slogan).
Wo ist das Problem?
Kollege Kretschmann hat, stark applaudiert, Kant auf dieser Podiumsdiskussion ins Spiel gebracht. In diesem Geist denke ich, dass auch Bildungsurlaub dessen Idealen folgt. Abseits der volkstümlich vermuteten betriebsnahen Weiterbildung, beinhaltet Bildungsurlaub auch die persönliche Weiterentwicklung, die, von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert, mündige, informierte, entscheidungsfähige Bürger ermutigen und am politischen Geschehen teilhaben lassen will.“




