Kategorie: "Ökonomie"
Jeder Arbeiter zählt
Betriebsrat • 13.03.13
(woi) Eine Entscheidung des BAG aus 2013 – und immer noch interessant, zeigt dieses Urteil doch, dass das BetrVG Potenziale enthält, die es zu heben gilt. Es ist schlicht nicht einsehbar, warum nicht grundsätzlich alle in einem Unternehmen arbeitenden nicht durch den Betriebs-/Personalrat vertreten sein sollten – Leiharbeiter, Honorarkräfte, wer auch immer. Sie alle arbeiten für einen Betrieb und sind von ihm in den unterschiedlichsten Ausprägungen abhängig.
… wenn wir das wollen!
„Ich wollte dafür Bewusstsein schaffen, dass unsere Realität nicht unumstößlich ist und wir sie jederzeit ändern können, wenn wir das wollen“(Christian Tod)
„Ein für viele längst fälliges Konzept wird von Anderen vehement bekämpft.“ (aus flim.at)
„Die Idee einer solchen ‚Free Lunch Society‘ wird in der gleichnamigen Dokumentation von Christian Tod beleuchtet. Christian Tod, ein gelernter Volkswirt, der bereits seine Diplomarbeit dem Thema bedingungsloses Grundeinkommen widmete, will dem Zuschauer einen neuen Blickwinkel eröffnen und dafür sorgen, dass er die Gesetzmäßigkeiten unserer Gesellschaft einmal anders betrachtet: ‚Ich wollte dafür Bewusstsein schaffen, dass unsere Realität nicht unumstößlich ist und wir sie jederzeit ändern können, wenn wir das wollen.‘“ (aus enorm)
Aber wir – in ver.di – wissen, dass das alles gar nicht geht …
BGE – Schwerpunkt des Monats
Schwerpunkt des Monats • 18.01.2018 • Sruthi Gottipati • 18.01.2018
Was tun, wenn man sich keine Vorsätze für das neue Jahr vorgenommen hat? Man nimmt die der Anderen. Wie im Beitrag „amtlich: Grundeinkommen – Opium für das Volk“ geschildert, blasen die Gewerkschaften und die SPD zur Ausrottung einer Seuche, der Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE).
Der hier vorgestellte Artikel ist nicht der „Gegenschlag“. In seiner feinen Differenzierung stellt er fest, dass das BGE im Hier und Jetzt (in Indien) nicht zu verwirklichen ist, zeigt aber auch, dass die Bestandsaufnahme der Herausforderungen auch Wege zu deren Bewältigung aufzeigt.
Selbstständige! Sozialversicherung?
Selbstständige • Einmischen
Wie bei abhängig Beschäftigten gibt es bei Selbstständigen gute und schlechte Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse allerdings berechnet bei (freiwillig versicherten) Selbstständigen die Beiträge nicht immer prozentual vom Einkommen. Die Kassen tun so, als würden alle Selbstständigen mindestens 2.231,25 € Gewinn machen. – Ausgerechnet Selbstständige mit geringem Einkommen können sich daher daneben kaum eine Altersvorsorge leisten. Wir fordern deshalb seit über 15 Jahren, das zu ändern und langsam trägt unsere Diskussion mit Politik, Parteien und Versicherungen Früchte: Alle Parteien schreiben, dass eine Absenkung der Beiträge auf ein erträgliches Maß fällig ist. Klappen wird das aber nur im Rahmen eines größeren Systemwechsels: Wir brauchen die Bürgerversicherung bei der Krankenversicherung auch deshalb, damit die Altersvorsorge eine realistische Option für alle Selbstständigen ist.
… das Falsche, das Krasse und Dumme
Kultur • Debatte • Paul Mason • 12.01.2017 16:43 h
Werbefinanzierte Geschäftsmodelle fördern das Falsche, das Krasse und Dumme. Und weil alle Geschäftsmodelle in der digitalen Welt die Bildung von Monopolen anstatt die Vielfalt anstreben, ist diese Tendenz heute weitaus schlimmer als in der Ära der gedruckten Schundliteratur oder musikalischer Seichtigkeiten auf Vinyl.
Hilfskräfte laufen unter „Sachmittel“
Gesellschaft/Bildung • Anna Klöpper/Ralf Pauli • 23.01.18
Dabei sind die Streikenden in Berlin eigentlich in einer privilegierten Situation. In keinem anderen Bundesland sind studentische Hilfskräfte von einem Tarifvertrag abgedeckt. Das heißt: Für Hilfskräfte in Hamburg, Dresden oder Heidelberg gelten bei Urlaubs- und Krankheitszeiten nur die Grundansprüche des Bundesgesetzes und ihre Löhne legen die Arbeitgeber ohne Rücksprache mit Gewerkschaften fest.
amtlich: Grundeinkommen – Opium für das Volk
(woi) Viel Kraft wird aufgefahren bei SPD und den Gewerkschaften um den weiteren Diskurs der Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) zu diffamieren.
Zunächst tauchte im Dezember ein Artikel in einer ver.di Hintergrund-Publikation des Bundesvorstands in WiPo 04/2017 auf, die bereits im Titel den Schwerpunkt offensichtlich auf angenommene Risiken und Nebenwirkungen legte und einen offenen Diskurs fraglich erscheinen ließ: „Bedingungsloses Grundeinkommen – Risiken und Nebenwirkungen einer wohlklingenden Idee“. Der Artikel wurde im ver.di-Mitgliedernetz kontrovers, im Wesentlichen gegen einen der Autoren diskutiert, der, für Hauptamtliche ungewöhnlich, hier Stellung bezog. Nahezu zeitgleich erschien in der Gegenblende, einem Organ des DGB ein Artikel, der das BGE als Erfindung eines neoliberalen Zeitgeistes entlarvte: „Wohlhabende brauchen kein zusätzliches Geld “. Vier Wochen später nun eine gemeinsame Veröffentlichung aus dem WSI, einem Organ der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung und im IPG, dem der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung: „Opium fürs Volk“, ein Titel, der die „Gläubigen“, aber vermutlich dumpen und unwissenden BGE-Anhäger, offensichtlich diffamieren soll.
Laut Butterwegge in seinen Artikel in Gegenblende wird „momentan […] wieder vermehrt über das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) diskutiert“, er erwähnt aber nicht von wem oder gar warum.
Offensichtlich müssen sich DGB, ver.di und die SPD gegen einen Gegner wappnen, der zutiefst in deren eigenem Klientel verankert ist. Oder sie müssen dieses unwissende Klientel gegen einen äußeren Gegner argumentativ wappnen, der wie Butterwegge weiß, neoliberal gesinnt ist, farblich aber nicht so weit entfernt sein könnte …
Was wir sehen, was wir tun und was wir online sagen
Regulierung • Bernd Kling • 15.12.17, 20:06 Uhr
Eine „Bedrohung für den freien Austausch von Ideen, der das Internet so wertvoll für unseren demokratischen Prozess gemacht hat“. (Eric Schneiderman, Generalstaatsanwalt von New York)
Nur für Gewerkschafter!
BGE – eine Gewerkschaftssicht
Nr. 4 • Wirtschaftspolitik • Informationen • ver.di • 12.17
„Der Vorschlag eines BGE klingt zunächst attraktiv“ – „wenig ernst zu nehmen“.
Das ist der Ansatz mit dem sich der ver.di Bundesvorstand in den Diskurs einklingt.
Dies ist durchaus verständlich. Mit einem BGE fiele die Notwendigkeit von Gewerkschaften weg. Aber warum ist das so schrecklich, wenn die tatsächliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben wäre?
Mit eben dieser Angst im Nacken behauptet ver.di, alle, die sich damit beschäftigen, hätten keine Ahnung von Finanzpolitik und von den tatsächlichen Durchsetzungkräften in dieser Gesellschaft. Etwas seltsam mutet die abschließende Argumentation an, die, auf die wirklichen Machtverhältnisse rekurrierend, den gewerkschaftlichen Kanon aufstellt: „Die gewerkschaftlichen Alternativen sind klar: Die emanzipatorische Alternative zu schlechten Arbeitsverhältnissen und einer ungerechten Verteilung liegt in der Humanisiesierung, Demokratisierung, Verkürzung und gerechten Verteilung aller gesellschaftlich notwendigen bezahlten wie unbezahlten Arbeit, sowie in einer gerechteren Verteilung der Einkommen und Vermögen. Dies wird nur durch kollektive und gesetzliche Regelungen und starke Gewerkschaften durchgesetzt werden können.“
Interessant dazu die Grafiken in der vorigen Ausgabe der selben Reihe mit dem Titel „Ungleiches Deutschland – Warum wird die soziale Spaltung tiefer?“, in der die „Zunehmende Ungleichheit der Nettoeinkommen“ (S. 2), die „Ungleichverteilung der Vermögen“ (S. 3) und – dies zur Durchsetzungskraft der Gewerkschaften – die abnehmende „Tarifbindung in Deutschland“ (S. 6) grafisch aufgetragen wird.
Liegt es nicht auf der Hand, dass ein völlig anderer Ansatz evtl. deutlich effizientere Lösungen zu Tage fördern könnte?
Gesetzlicher Mindestlohn für Selbständige
EJF • Freelance • Michael Hirschler, djv • 09.06.17
Menschen, die ohne offizielles Arbeitsverhältnis beschäftigt werden, werden bei den Themen faire Bezahlung und soziale Ansprüche oft alleingelassen. Tarifverträge, das Arbeitsrecht und selbst die Sozialversicherung gelten für sie gar nicht oder nur in Grenzen.
Die Zahl der Betroffenen ist hoch, Schätzungen sprechen von jedem siebten Beschäftigten. Europas Gewerkschaften wollen jetzt in die Offensive gehen, um die Rechtslage und soziale Situation dieser Personen zu verbessern.
„Das Goethe-Institut entzieht sich weiter seiner Verantwortung für die Honorarlehrkräfte“
ÖkoArbeit • Inland/Bildung • Ralf Pauli • 17. 11. 2017
(woi) Das Geschäft mit dem Einsatz von Honorarkräften zum Lohn-Dumping blüht. Viele gemeinnützige und halbstaatliche Organisationen wie das DGB-Bildungswerk oder das Goethe-Institut haben ihr Wirtschaftsmodell auf der Vergabe von Aufträgen an Solo-Selbstständige gegründet – zu Bedingungen, die jedem gewerkschaftlichen Anspruch spotten. Dabei muss anerkannt werden, dass in den Töpfen dieser Institutionen meist ebenso wenig Geld vorhanden ist. Aber gerade bei Institutionen wie der Gewerkschaft oder halbstaatlichen Institutionen darf ein politischer Wille zur Bildung vorausgesetzt werden und der Wille den eigenen Wertmaßstäben zu genügen. Aus einsehbaren Gründen setzen sich die wenigen Festangestellten eher zurückhaltend für ihre freien Kolleginnen ein – doch nun soll es auch sie erwischen.
Solo-Selbstständige verteilen Rentenpunkte
Leipziger Internet Zeitung • 18. Oktober 2017
[siehe dazu auch die Petition von Andreas Müller und die Ankündigung der Sendung „Frontal 21“ am Dienstag, 24.10.2017 um 21:00 h.]
DGB Tarife – so geht's!
die besonderen • report • S. 5 • Karl-Heinz Weber • 02/2017
… die Bereitschaft zu Veränderungen [stieg] auch auf Arbeitgeberseite, wenngleich aus einer anderen Motivation heraus: Es sollten Personalkosten eingespart werden!
Eine der Positionen war: Wir sind mit der Absenkung der Einstiegsgehälter einverstanden, wenn variable Entgeltbestandteile eingeführt und die Maximalbeträge in den Entgeltgruppen angehoben werden. Dabei soll das Senioritätsprinzip nicht vollends über Bord geworfen werden.
Artikel im Archiv (PDF, 328 kB)
die besonderen • report • S. 6 • Gerd Denzel • 02/2017
Tarifbonus, Vorteilsregelung, Nachteilsausgleich, Differenzierungsklausel – das Kind hat viele Namen. Gemeint sind Vereinbarungen in Tarifverträgen, die einzelne Leistungen explizit und exklusiv den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten.
Artikel im Archiv (PDF, 239 kB)