Kategorie: "Ökonomie"
Impulse zur Soloselbständigkeit
Bundestagsfraktion • Anlage V 051/17_NEU_neu • 07.03.2017
Am 10. März lud Die LINKE zu einem „öffentlichen Fachgespräch“ unter dem Titel „Digitale Tagelöhner? Mindesthonorare, für (Solo-)Selbstständige”; Die LINKE stützt sich in ihren Forderungen auf die Antwort der Bundesregierung auf ihre Große Anfrage vom 22.12.16 „Soziale Lage und Absicherung von Solo-Selbständigen“.
Am 07.03. beschloss die Bundestagsfraktion einen Entwurf unter dem Titel „Kreativ und selbstbestimmt: Grüne Impulse zur Soloselbständigkeit in der Kreativwirtschaft“. Wenn auch explizit für die Kreativwirtschaft geschrieben, greift dieser Entwurf die Problematik der entgrenzten Erwerbsarbeit auf. Exemplarisch hier ein Ausschnitt (s. Kasten unten), der die Situation der Solo-Selbstständigen (nicht nur in der Kreativwirtschaft) beschreibt.
Allerdings haben viele dieser Ansätze für die Rechte der Solo-Selbstständigen einzutreten, einen entscheidenden Mangel: Sie bringen immer wieder zum Ausdruck, dass nur „eine nennenswerte Mitgliederzahl“ vertretbar sei („Sie sollten darauf ein Anrecht haben, wenn sie in der betroffenen Branche eine nennenswerte Mitgliederzahl nachweisen können, …“) – das ist u.A. auch in Gewerkschaften so, wo sich die wenigen Organisierten schnell alleine gelassen fühlen.
Es wird dabei verkannt, dass ein Merkmal der Selbstständigkeit die Vereinzelung ist. Dort wo bereits Interessenverbände bestehen, wie bei Festen Freien der Rundfunkanstalten oder bei den Journalistenverbänden, werden immer wieder (kleine) Fortschritte erreicht. Für die einzelne Solo-Selbständige, die ihre Kolleginnen häufig nie zu Gesicht bekommt, gibt es keinerlei Ansätze auch nur die Minimal-Standards ihrer fest angestellten Kolleginnen wahr nehmen zu können. Eine Organisation in Gewerkschaften ist für jeden arbeitenden Menschen eine Notwendigkeit. Allein die Möglichkeiten und auf Grund einer völlig offenen bzw. restrektiv ausgelegten Gesetzeslage auch nur ein bescheidener Wille, sind für Gewerkschaften als Interessenvertretung einzelner Selbstständiger fast unmöglich. Nicht einmal in gewerkschaftlichen Unternehmungen wie z.B. den Bildungsunternehmen der Einzelgewerkschaften, geschweige denn des DGB-Bildungswerks, gibt es Ansätze über die prekäre Situation der solo-selbstständigen Honorarkräfte auch nur nach zu denken.
II. Selbstorganisation, Vernetzung, Interessenvertretung
Kleinere Berufsverbände leisten oft Beratung, Weiterbildung, Coaching, politische Interessenvertretung etc. Sie sind erste Ansprechpartner für Berufsanfänger, aber auch für Medien und Politik. All dies beruht in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu einem großen Teil auf ehrenamtlichem Engagement, da die Finanzierung durch Mitgliedsbeiträge, anders als bei Dachverbänden großer Unternehmen, in aller Regel nicht ausreicht, um ein professionelles Niveau dieser Arbeit zu finanzieren. Die wenigen Aktiven, die es sich leisten können, auf einen Teil ihrer Arbeit (und damit ihres Einkommens) zu verzichten, um für die Sichtbarkeit ihrer Branche und die politischen Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen einzutreten, können dies oft nur über einen sehr begrenzten Zeitraum tun.
Es müssen daher die Voraussetzungen geschaffen werden, die Kreativen zu einer konsequenten Vertretung der eigenen Interessen gegenüber der Politik und den Unternehmen zu befähigen. Zunehmend wird auch die Entwicklung des Urheberrechts und der Netzpolitik sowie der Arbeits- und Sozialpolitik für Kreative wichtig – sie benötigen Ressourcen, um sich an der politischen Diskussion auf Augenhöhe und im eigenen Namen beteiligen zu können. Eine besondere Herausforderung hierbei sind die immer mehr auf EU-Ebene stattfindenden Regulierungen der Internetökonomie, die für Einzelpersonen oft schwierig zu überblicken sind. Viele Kreative sind nicht in Gewerkschaften organisiert. Wo es große Unterschiede zwischen verschiedenen Berufsgruppen innerhalb einer Branche gibt oder wo bestimmte Tätigkeiten teils von Festangestellten, vorwiegend jedoch von Freiberuflerinnen und Freiberuflern ausgeübt werden, müssen auch die kleinen Berufsverbände, die über die spezifischen Probleme und Vorstellungen der Kreativen oft am besten Bescheid wissen, bei den Verhandlungen mit am Tisch sitzen. Sie sollten darauf ein Anrecht haben, wenn sie in der betroffenen Branche eine nennenswerte Mitgliederzahl nachweisen können, wie es etwa in vielen Filmberufen der Fall ist. Umgekehrt müssen die großen Gewerkschaften den gewandelten Bedürfnissen der vielen Freiberuflichen und Selbstständigen an politische und berufliche Interessenvertretung stärker als bisher Rechnung tragen, um nicht ihre gesellschaftliche Basis in dieser Gruppe zu verlieren.
Aus dem Entwurf von Bündnis 90/Die Grünen „Kreativ und selbstbestimmt: Grüne Impulse zur Soloselbständigkeit in der Kreativwirtschaft“
Artikel im Archiv (PDF, 118 kB)
Nahles – Gesamtkonzept Alterssicherung
Selbstständige • 25.11.2016
Wir haben mal alle Nahles-Aussagen vor der Bundespressekonferenz am 25.11. zusammengeschnitten, die sich speziell mit der #Alterssicherung #Selbstständiger beschäftigen. (Die Langform gibt es in einer ‚phoenix‘-Aufzeichnung.)
Der Vorteil: Die Kurzversion ist in einem Zehntel der Zeit gesehen. Der Nachteil: Ohne den im Rest dargestellten Zusammenhang mit dem Thema ‚Alterssicherung für die gesamte Gesellschaft‘ geht leicht unter, dass es in der Vorsorge-Debatte zurzeit um weit mehr geht, als die Frage, ob und wie sich Änderungen am Rentensystem individuell auswirken werden oder gar darum, mit welchem Modell einzelne (Teile von) Erwerbsgruppen individuell am wenigsten beitragen können.
Digitalisierungskongresse
HBS/ver.di • Digitalisierungskongress • 17.10.2016
Was bedeutert der digitale Wandel für die Arbeit von Betriebs- und Personalräten? Wie können sie die neue Arbeitswelt mitgestalten? Wie die Mitbestimmungsrechte in der digitalen Welt umsetzen? Wie die neuen Techniken für die Humanisierung der Arbeitswelt nutzen, Gesundheitsschutz und vorausschauende Personalentwicklung fördern sowie Selbstbestimmung und Beschäftigtendatenschutz stärken? All diesen Fragen geht ver.di nach – unter anderem in den Diskussionsrunden der ver.di-Kongresse zur Digitalisierung.
HBS/ver.di • Digitalisierungskongress • 2015
Arbeitswelt und Gesellschaft werden durch die Digitalisierung grundlegend verändert. Künftig können softwaregetriebene Maschinen nicht nur Muskelkraft ersetzen, sondern auch Teile menschlichen Denkens. Die Vernetzung von allem mit jedem eröffnet Möglichkeiten für Geschäfts- und Arbeitsmodelle, aber auch für neue Systeme von Macht und Kontrolle. Wir wollen diskutieren, welche Initiativen und Rahmenbedingungen nötig sind, damit die Digitalisierung den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Beschäftigten dient und sie Gemeinwohl, Gute Dienstleistungen und Gute Arbeit fördert.
Podiumsdiskussion: Individualisierung der Risiken
Scoring macht alle automatisiert berechenbar und gläsern – Schwache werden um Möglichkeiten gebracht.
Markowetz: Soziale Folgen der Digitalisierung
Soziale Verwerfungen als Folge der Digitalisierung
Artikel im Archiv (PDF, 68 kB)
https://www.verdi.de/themen/digitalisierungskongresse/kongress-2015/reden-und-positionspapiere/++co++dbe00570-21ba-11e6-a1b3-5254008a33df
Krankenversicherungsschutz von Solo-Selbstständigen
Der Regierende Bürgermeister • Senatskanzlei • Aktuelles • Pressemitteilung • 10.03.2017
Bundesratsentscheidung zur Mitbestimmung
Politik • Seite 2 • 3/2017
Für ein modernes Mitbestimmungsrecht hat sich Mitte Februar der Bundesrat ausgesprochen. Die Länderkammer stimmte dem Entschließungsantrag „Mitbestimmung zukunftsfest gestalten“ der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg und Thüringen zu. Ziel des Antrags ist es, die Mitbestimmung für die digitalisierte Arbeitswelt fit zu machen. Dazu müsse der Arbeitnehmerbegriff an die betriebliche Realität angepasst werden, da die Zahl „arbeitnehmerähnlicher Personen“ steige. Neue Arbeitsmodelle müssten anerkannt werden, die den Arbeitsrhythmus weiter entgrenzen. Tätigkeiten, die außerhalb der regulären Arbeitszeit und nicht am eigentlichen Arbeitsort erledigt werden, sollen „anerkannt und vergütet werden“, so der Antrag. Schließlich fordern die Länder, die Lücken in der Unternehmensmitbestimmung zu schließen. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann wertet das Abstimmungsergebnis als „wichtiges Signal für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Es gebe nun einen deutlichen Handlungsauftrag an die Bundesregierung, den mitbestimmungspolitischen Stillstand zu überwinden.
s.a. www.dgb.de/-/Qhz DGB-Pressemitteilung 011, vm 10.02.2017
Mindesthonorar für Selbstständige?
DIE LINKE • Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
DIE LINKE • Bundestagsfraktion
Deutscher Bundestag
Paul-Löbe-Haus
Eingang West, Konrad-Adauer-Str. 1, Berlin
10. März 2017
10:00– 15:45 Uhr
Selbstständig? Aber sicher!
Rente stärken
Rund ein Viertel aller Berufstätigen in Deutschland kennt haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit aus eigener Erfahrung. Selbstständigkeit steht für Unabhängigkeit, Selbstbestimmung, freie Zeiteinteilung – aber auch für Auftrags- und Einkommensschwankungen, im Extremfall für neue Abhängigkeit und fehlende Altersvorsorge.
„We Want Sex …!“
Fachtag • Samstag, 18. März 2017, 10:00 bis 13:00 Uhr
Samstag, 18. März 2017, 10:00 bis 13:00 Uhr
ver.di-Landesbezirk BW
Theodor-Heuss-Str. 2 /tHeo.1, 70174 Stuttgart
Veranstalterinnen: ver.di-Landesbezirksfrauenrat Baden-Württemberg, DGB-Frauenausschuss Stuttgart, LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V., ver.di-Bezirksfrauenrat Stuttgart
Anmeldeschluss 8.3.17
Anmeldung an baerbel.illi@verdi.de
Sie erhalten eine Woche vor der Tagung eine Zusage oder Absage.
Eintritt frei.
Seit zehn Jahren wird der Equal Pay Day in Deutschland mit der Forderung nach Entgeltgleichheit für Männer und Frauen begangen. In diesen zehn Jahren konnten wir die Lücke beim Entgelt zwischen Frauen und Männern bundesweit von 23 Prozent (2006) auf 21 Prozent (2015) ein bisschen verkleinern. Dass es eine Lohnlücke gibt, ist als Problem bekannt geworden. Jetzt kann sogar ein Bundesgesetz kommen, das die Diskriminierung beim Entgelt auf betrieblicher Ebene sichtbar machen soll. Da Frauen im Schnitt nur halb so viel Rente erhalten wie Männer und viele Frauen unter Altersarmut leiden, ist es höchste Eisenbahn, dass die Lohnlücke geschlossen wird. In Baden-Württemberg war der Verdienstrückstand von Frauen über zehn Jahre lang der höchste im Bundesgebiet (28 Prozent in 2006, 26 Prozent in 2015). Die Landesregierung muss endlich etwas tun, um die Rote Laterne abzugeben.
Flyer Equal Pay Day (PDF, 177 kB)
Interessenvertretungen und Mitbestimmungsrechte stärken
Hier ein Papier des DGB Bundesvorstands – es stammt aus 2012, nichts davon hat seine Aktualität verloren. Gerade Gewerkschafts-Unternehmungen müssen sich daran messen lasssen.
Bei einem Werkvertrag (§ 631 BGB; Abgrenzung* zu einem Honorarvertrag) schuldet der Auftragnehmer (Unternehmer) die Erstellung eines konkreten Werkes (z.B. die Erstellung eines Möbelstückes) für den Besteller. Diese Beauftragung Dritter mit speziellen Gewerken ist weit verbreitet und teilweise von Spezialisten bzw. sog. Freelancern bewusst gewählt.
Zunehmend gibt es aber auch die missbräuchliche Verwendung von Werkverträgen: Dabei arbeiten die Betroffenen häufig mit Werkzeugen bzw. Arbeitsmitteln und in Räumen des Auftraggebers (Bestellers), sind in der Regel weisungsgebunden und eingegliedert in dessen Arbeitsabläufe und haben die gleichen Aufgaben wie die Beschäftigten des Auftraggebers bzw. ersetzen bisherige Beschäftigte. Dies ist ein Missbrauch des Werkvertrages und damit als ein Scheinwerkvertrag oder auch Umgehungswerkvertrag zu bezeichnen.
Längerfristig droht den Betroffenen in Folge der schlechten Bezahlung und der Unstetigkeit ihrer Erwerbsverläufe zudem Altersarmut.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden es nicht hinnehmen, dass in den Unternehmen Arbeitsbereiche entstehen, in denen die Beschäftigten geringere Rechte, weniger Schutz und niedrigere Löhne akzeptieren müssen.
Interessenvertretungen und Mitbestimmungsrechte stärken
Bereits heute bestehen Mitbestimmungsrechte bei der Vergabe von Werkverträgen.
Diese greifen jedoch zu kurz, sind zu unbestimmt oder bedürfen, soweit es sich um Rechtsprechung handelt, einer klarstellenden Aufnahme in das Gesetz. Der Einsatz von Fremdfirmen hat massiven Einfluss auf Arbeitsabläufe und die Zusammenarbeit sowie die Gestaltung der Arbeitsplätze im Unternehmen.
Das Betriebsverfassungsgesetz (sowie die entsprechenden Vorschriften im Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht und in den kirchlichen Mitbestimmungsvorschriften) muss deshalb dahingehend ergänzt werden, dass den Interessenvertretungen stärkere Mitsprache und Überwachungsrechte beim Drittpersonaleinsatz gegeben werden.
* Was ist der Unterschied zu einem Werkvertrag? Der Werkvertrag bezieht sich auf die Herstellung eines Werkes oder einer Arbeitsleistung. Der Unterschied liegt in der Festlegung des konkreten Werkes im Gegensatz zu einer Dienstleistung in einem Honorarvertrag. Diese Dienstleistung obliegt der Eigenverantwortung des Auftragnehmers bezüglich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsablauf.
Fünf Thesen zur Zukunft der Arbeit
zukunftsInstitut • Matthias Horx / From Strategy to Culture • 09/2015
Das Unvollkommene
Wirtschaft • Werner Enz • 03.03.2016, 19:37 Uhr
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Der (gesellschaftliche) Wert von Bildungsarbeit
Netzwerk Weiterbildung • Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di • Grundsätzliches • Birgit Krupka • 17.02.2014
Der Großteil der ErwachsenenbildnerInnen sind atypisch beschäftigt, sie sind sog. Selbstständige, für sie gilt kein Acht-Stunden-Tag, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kaum Kündigungsschutz etc. Es gibt auch darüber hinaus keine arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Gleichstellung mit Beschäftigten in Normalarbeitsverhältnissen.
Im Gegensatz zu fix angestellten ArbeitnehmerInnen ist es für selbstständige ErwachsenenbildnerInnen schwer, sich gewerkschaftlich zu organisieren und selbst aufzutreten, um Missstände und Ungleichbehandlungen von ArbeitnehmerInnen zu bekämpfen.
Alte Fundamente und neue Orientierungen in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit
Tagung • DGB Erwachsenenbildungsstätte Hattingen • Julika Bürgin • 03.–04.09.2014
Ich freue mich sehr über die Einladung zu dieser Tagung, bei der es – wie mittlerweile sehr selten – ganz grundlegend um gewerkschaftliche Bildungsarbeit geht.
(woi) Auf die hier angesprochene Rede J. Bürgins, wurde bereits anlässlich der Tagung am 3./4. Sept. 2014 zur Ehrung H. Oetjens hingewiesen – dennoch, einfach weil sie richtig ist, hier noch einmal!
Artikel im Archiv (PDF, 136 KB)
Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Solo-Selbstständigen
Bundeskongress • A 086 • 2015
[…] die Einbindung und Partizipation von Freiberuflerinnen in Mitbestim- mungsprozesse in den Bildungsbetrieben ist in den meisten Bereichen in- existent. Eine Interessenvertretung ist dringend vonnöten.
ver.di soll sich weiterhin der Frage der Interessensvertretung freiberuflicher Bildungsarbeiterinnen/-arbeiter nachdrücklich und nachhaltig annehmen.
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Alterssicherung 2030
Melungen • Andrea Nahles • 25. November 2016
Es geht um die zukunftsfeste und verlässliche Alterssicherung bis 2030 und darüber hinaus.
Das Gesamtkonzept en detail (PDF, 775 KB)
Das Papier im Archiv (PDF, 790 kB)