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Internet B(l)anking

  10.07.2008 15:37, von , Kategorien: Hintergrund , Tags:
(woi) Alle Gazetten, online Nachrichtendienste und Computerwissende wissen es: Das Internet ist ein Pfuhl von Schurken und Halsabschneidern, Bombenbastlern, Kinderschändern, Mutterschändern, Vatermördern – Vaterschändern* … und daher ist es besser die Finger davon zu lassen. Bei genauerem Hinschauen zeigt sich freilich, dass die, die bisher kriminell waren es auch weiterhin bleiben werden, allerdings ganz offensichtlich in der Lage sind, sich den elektronischen Möglichkeiten anzupasssen. In diesem Sinne wäre es allerdings wünschenswert Politiker, Gesetzgeber und Richter eigneten sich ein Wenig jener kriminellen Energie an. Dass es sich lohnt abseits der bunten Folklore zum Thema Sicherheit im Netz ersnthaft über die Interessen- und Gefahrenlage im Internet nach zu denken bewieß am 20. Juni ein deutsches Gericht. Eine Bank wollte die Verantwortung durch einen von einem verseuchten PC ausgehenden Schaden ihrem Kunden anlasten. In seinem abschlägigen Urteil (Az: 4 C 57/08) hat das Amtsgericht Wiesloch u.A. darauf hingewießen, dass online banking ein originäres Interesse der Banken sei und „diese mit ihren Kunden eben gerade keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen vertraglich vereinbart haben“ (heise online news, Joerg Heidrich / hob/c’t, 04.07.2008 14:42). Zusammen mit einem ähnlichen Urteil (Az: 9 S 195/07) des Landgerichts Köln vom Dezember 2007 markiert diese Urteilsbegründung vielleicht eine Wende in der Rechtssprechung, die das Risiko nicht dem letzten Glied der Kette aufbürdet, sondern gegen die Interessen- und Profitlage aller Beteiligten abwägt.
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 (FRT)

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