Das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA Verfahrensgesetz) ist ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie, aber auch ein Signal für mehr Innovation.
Rund drei Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können. So ermittelt beispielsweise die Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch wird durch das ELENA-Verfahren beseitigt.
Durch das ELENA-Verfahren werden die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro von Bürokratiekosten entlastet.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: http://www.das-elena-verfahren.de/was-ist-elena
Hier ein Filmbeitrag von Monitor, der mehr sagt als tausend Worte
Private Datenschützer warnen: http://www.foebud.org/
Was wird alles erfasst und gespeichert?
- Bruttoentgelt und Steuerklasse
- Kinderfreibetrag
- Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
- Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
- Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
- Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
- Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen,Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
- Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
- Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
- Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- Grund von Arbeitszeitänderungen
- Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
- Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
- Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
- Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
- Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
- Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
- Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen
Hier twittert Padeluun aktuell zu ELENA: http://twicker.net/@padeluun
Was mich allerdings sehr verwundert ist, dass wir von den Gewerkschaften zu diesem Thema wenig hören. Die letzte Nachricht, welche ich vom DGB gefunden habe ist vom:
Ist das Alles ?
Mehr geht nicht?
Ich glaube wir sollten etwas tun!