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Fotografenverband Freelens verklagt Google
Fotografenverband Freelens verklagt Google
Gegen die neue Form der Darstellung von Suchergebnissen laufen viele Fotografen Sturm. Nun hat der Fotografenverband Freelens Klage gegen den Suchmaschinenkonzern eingereicht.
„Der in der Wiedergabe in Vorschaubildern liegende Eingriff in das Recht der Klägerin, ihre Werke öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG), ist jedoch gleichwohl nicht rechtswidrig, weil die Beklagte dem Verhalten der Klägerin (auch ohne rechtsgeschäftliche Erklärung) entnehmen durfte, diese sei mit der Anzeige ihrer Werke im Rahmen der Bildersuche der Suchmaschine einverstanden. Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.“
BGH 29.04.2010 (Az. I ZR 69/08)