Archiv für: "10 Jul 2008"
Störerhaftung
(woi) … so dumm habe ich bis vor Kurzem auch aus der Wäsche geguckt! Dabei bin ich es, den genau das betrifft – und nur weil ich ein wLAN betreibe.
Aus dem Urteil: „Selbst wenn man eine anlassunabhängige Überwachungspflicht des Anschlussinhabers annehme, gehe eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers deutlich weiter, weil er für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen müsse, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden.“ (teltarif.de / Internet, 09.07.2008 09:40)
Während seiner Abwesenheit hatte ein Dritter das wLAN des Beklagten genutzt um urheberrechtlich geschützten Kontent ins Internet zu stellen und sollte dafür von der Rechteinhaberin zur Kasse gebeten werden.
„Dies sei bedenklich, weil die jeden in eigener Verantwortung Handelnden treffende Pflicht, sich recht- und gesetzmäßig zu verhalten, nicht mit Hilfe der Störerhaftung über Gebühr auf Dritte ausgedehnt werden dürfe.“
So schön kann die deutsche Sprache sein uns so licht und klar die Gedankengänge eines Richters!
Internet B(l)anking
(woi) Alle Gazetten, online Nachrichtendienste und Computerwissende wissen es: Das Internet ist ein Pfuhl von Schurken und Halsabschneidern, Bombenbastlern, Kinderschändern, Mutterschändern, Vatermördern Vaterschändern* … und daher ist es besser die Finger davon zu lassen. Bei genauerem Hinschauen zeigt sich freilich, dass die, die bisher kriminell waren es auch weiterhin bleiben werden, allerdings ganz offensichtlich in der Lage sind, sich den elektronischen Möglichkeiten anzupasssen. In diesem Sinne wäre es allerdings wünschenswert Politiker, Gesetzgeber und Richter eigneten sich ein Wenig jener kriminellen Energie an.
Dass es sich lohnt abseits der bunten Folklore zum Thema Sicherheit im Netz ersnthaft über die Interessen- und Gefahrenlage im Internet nach zu denken bewieß am 20. Juni ein deutsches Gericht.
Eine Bank wollte die Verantwortung durch einen von einem verseuchten PC ausgehenden Schaden ihrem Kunden anlasten. In seinem abschlägigen Urteil (Az: 4 C 57/08) hat das Amtsgericht Wiesloch u.A. darauf hingewießen, dass online banking ein originäres Interesse der Banken sei und „diese mit ihren Kunden eben gerade keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen vertraglich vereinbart haben“ (heise online news, Joerg Heidrich / hob/c’t, 04.07.2008 14:42). Zusammen mit einem ähnlichen Urteil (Az: 9 S 195/07) des Landgerichts Köln vom Dezember 2007 markiert diese Urteilsbegründung vielleicht eine Wende in der Rechtssprechung, die das Risiko nicht dem letzten Glied der Kette aufbürdet, sondern gegen die Interessen- und Profitlage aller Beteiligten abwägt.













