Archiv für: "August 2016"
Big Data = Algorithmierung 4.0
online • Digital • Thomas Fischermann und Götz Hamann • 21.02.13, 7:00 h
(woi) Algorithmierung von Arbeit hat schon immer zu Verwerfungen geführt. Eine Algorithmierung der Arbeit ist von Anbeginn des Handwerks zu beobachten: Drechselbank, Drehmaschine, CNC-Maschine. Das polpuläre Beispiel aber ist der über 200 Jahre alte Jacquard-Webstuhl. Schon kurz nach seiner Einführung wurde er 1806 – in guter französischer Tradition – in Lyon von der eigenen Zunft „hingerichtet“, sein Erfinder geschmäht (und später mit dem Erfolg der Industrialisierung geehrt). Die Idee Jacquards die lästige Kinderarbeit, der er selbst noch unterworfen war, abzuschaffen, korrespondierte mit der Erfindung der Dampfmaschine und, getragen von den Kolonialmächten, einer ersten Globalisierung des Warenwirtschaftssystems. In der Folge kam es zu einer Pauperisierung (nicht nur) der Weber. Darüberhinaus gilt Jacquards Erfindung als Urknall des Computers.
In den 80er Jahren des zuückliegenden Jahrhunderts schien die Zeit reif für die totale Computerisierung der Arbeit. Halle 54 war sowohl das Schreckgespenst der Gewerkschaften als auch Hoffnung auf eine Freizeit-Gesellschaft. Halle 54 hat nicht funktioniert.
War Computerisierung im letzten Jahrtausend nichts Anderes als die Fortschreibung von CNC-Maschinen, der starren Automaten, brechen wir nun in die Ära 4.0 auf. Was ist heute anders als in den 80ern? Zeit sich die schöne neue Welt genauer zu betrachten.
1 Todesopfer ist nicht weniger schlimm als 5
Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.
Zitiert aus L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05 –
Abmahnbeantworter online
Chaos Computer Club • Freifunk statt Angst • Andreas Bräu • 23.08.16
Das Geschäftsmodell standardisierter Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen war für Anwaltskanzleien in der Vergangenheit enorm lukrativ. Nun haben der Chaos Computer Club (CCC) und der Förderverein freie Netze (Freifunk) einen automatisierten Abmahnbeantworter veröffentlicht.
Fairphone bei 1&1 erhältlich
(woi) Der deutsche Internetdienstanbieter 1&1 vertreibt neuerdings das Fairphone 2 der niederländischen Fairphone B.V.
Fairphone tritt an, mobile Telefone fair zu produzieren; sowohl die Arbeitsbedingungen in der Produktion als auch die Herkunft der Rohstoffe werden kontrolliert. Nach eigenen Angaben ist es z.Zt. nach wie vor unmöglich ein vollständig faires Mobiltelefon zu produzieren. Aber Erfolge in der Offenlegung von Förderwegen, der oft von Warlords kontrollierten Rohstoffe oder die Einrichtung eines Betriebsrats und der Verbesserung der Entlohnung und sozialer Leistungen in der Produktionsstätte in China, weisen auf das Potenzial fairer(er) Produktion. (s.a. Fairphone auf Wikipedia.)
Demgegenüber berichtete heise.de gestern unter Berufung auf das Wall Street Journal von zwei Todesfällen bei Foxconn, (u.A.) der Fertigungsstätte des neuen iPhone 7. Das Anlaufen der Produktion führe zu „intensiven Druck“ innerhalb der Belegschaft.
Klarheit
online • Digital • Glossar • Kai Biermann, Jessica Braun und Patrick Beuth • 20. Juli 2012, 14:52 Uhr
Was ist ein Aggregator, warum wird die Gema kritisiert und wie verdienen Künstler am Verkauf von USB-Sticks mit? Begriffe aus der Urheberrechtsdebatte von A bis Z:
Gottseidank ‒ zur Hölle damit!
Praxis & Tipps • Praxis • GWX-Ende • Axel Vahldiek • 19.08.2016
Es ist noch nicht vorbei ‒ gottseidank besteht auch weiterhin die Möglichkeit kostenlos auf Microsofts Windows 10 aufzustocken. Die Zeitschrift c't ‒ das wenige Seriöse was auf diesem Markt zu finden ist ‒ macht dazu genaue, nachvollziehbare Angaben im neuen Heft 18/2016 ab S. 44 (PDF 235 KB, 3 Seiten, kostenpflichtig, € 1,49).
In der selben Ausgabe berichtet c't weiter über die bleischwere Leichtigkeit des Seins, die jeden Windows-Nnutzer über kurz oder lang in die Kniee zwingt:
Praxis & Tipps • Praxis • Windows 10 • Jan Schüßler • 19.08.2016
c't macht auch in diesem Artikel genaue Angaben zum Vorgehen, die ‒ und das ist wohl eher Microsoft geschuldet ‒ doch sehr komplex sind (PDF 362 KB, 4 Seiten, kostenpflichtig, € 1,49).
„Endanwender […] merken deutlich: Windows 10 ist nicht nur ein Betriebssystem, sondern Werbe- und Verkaufsplattform. Für eine separate Einzelplatzlizenz der Home-Version mindestens 85 Euro zahlen zu müssen, darf man getrost eine Unverschämtheit nennen. … im Prinzip muss jeder Anwender nach einem Funktions-Upgrade sämtliche Systemeinstellungen anschauen, um zu prüfen, ob noch alles stimmt, eventuell wieder nachinstallierte Apps rausschmeißen und sich in vielen Fällen obendrein mit Installationshürden herumärgern.‟













