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Störerhaftung vor EuGH

  16.03.2016 12:18, von , Kategorien: Datenschutz / Datensicherheit, Hintergrund, Ökonomie

heise onlineNews • 2016 • KW 11 • Martin Holland • 16.03.2016

In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen bedeute zu große Einschränkungen.

Die Konsequenzen [der Störerhaftung] könnten zu einem Nachteil für die Gesellschaft werden, der durch Vorteile für Rechteinhaber nicht aufgewogen werde […].

Außerdem würde der Zugang dadurch dahingehend begrenzt, dass nur rechtmäßige Kommunikation erlaubt wäre, was das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschränken würde.

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 (FRT)

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