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Anti-Rassismus – eine Abweichung von der Neutralität
(woi) Vor den Wahlen in Baden-Württemberg forderte das Schul- und Sportamt Karlsruhe, die oberste Schulbehörde der Stadt, alle Schulen, die am Wochenende Wahllokal sein würden auf, Plakate, die die „Wochen gegen Rassismus“ bewarben, abzuhängen! Siehe dazu diesen Artikel.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion Tilman Pfannkuch nannte nun in einer Stellungnahme das Engagement gegen Rassismus „eine Abweichung von der Neutralität“ und verteidigte die Anweisung. „Es würde gegen den Rechtsstaatsgedanken verstoßen, sich an dieses Neutralitätsgebot nicht zu halten und zwar unabhängig davon, um welche Abweichung von der Neutralität es sich handelt.“
Anti-Rassismus – eine Abweichung von der Neutralität, die gegen den Rechtsstaatsgedanken verstößt!
Aus den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland, die auch in Karlsruhe Anwendung finden sollten:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
• Wie kann man im Bekenntnis gegen Rassismus eine „Abweichung“ erkennen?
• Welche „Neutralität“ reklamiert diese christliche, demokratische Gemeinderatsfraktion. Das Grundgesetz ist die neutralste aller möglichen Positionen.
• Diese Stellungnahme und die Verteidigung der Aufgabe unserer Grundrechte ist mehr als empörend – sie ist erschreckend!
Im Folgenden der Wortlaut der Antwort der CDU-Fraktion:
Neutralität der Wahllokale
Sehr geehrter Herr Oesterle-Imbery,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vom 11. März 2016, die Sie uns haben nachrichtlich zukommen lassen.
Das Abhängen der Plakate hat rein juristische Gründe. In Paragraph 35 Absatz I Landtagswahlgesetz Baden-Württemberg steht, dass während der Wahlzeit in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten ist. Es würde gegen den Rechtsstaatsgedanken verstoßen, sich an dieses Neutralitätsgebot nicht zu halten und zwar unabhängig davon, um welche Abweichung von der Neutralität es sich handelt.
So lobenswert die Aktionen im Rahmen der Wochen gegen Rassismus sind, muss doch bedacht werden, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auch politische Themen sind. Aus diesem Grund halte ich es für richtig, dass die Plakate – ausschließlich in der Zeit der Wahl – entfernt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
[unterzeichnet]
Tilman Pfannkuch
Fraktionsvorsitzender
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Nun ist sie weg – schade!
Die kontemplative Leere – dieses Garnichts – eines internationalen Flughafens wird fehlen …
Die neuerdings dargebotene Schwärze ist ein mageres Abbild der bisherigen bunten Leere.
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