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„Geistiges Eigentum“ und die Menschenrechte
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.(woi) Daniel Schwerd, Pirat aus Köln, führt in seinem Beitrag auf @netnrd zum Thema „Geistiges Eigentum“ und die Menschenrechte aus, dass Geistiges Eigentum nicht durch die Menschenrechts-Charta gedeckt ist, sondern sich die Auführungen dort auf das Urheberrecht beziehen und kommt zu dem Schluss „Nur die Urheber selbst genießen einen speziellen Schutz – nicht aber eine Contentindustrie, Verwerter, Vermarkter, Verlage, Konzerne oder Patenttrolle.“ Und mspro, The Godfather des Netzes, schreibt auf seinem blog HIER, „meine Position zu dem Thema Urheberrecht [ist] so einfach wie langweilig:
Abschaffen. Ersatzlos.“.
Wirklich langweilig sind seine Ausführungen zum Urheberrecht keineswegs: Sein Bonustrack, der Blick auf einen weiteren, auflösenden Aspekt der Debatte lautet:Ich bin übrigens für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Zack, alle Probleme gelöst. Nicht nur die der Künstler. Aber auf mich hört ja keiner.

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Nun ist sie weg – schade!
Die kontemplative Leere – dieses Garnichts – eines internationalen Flughafens wird fehlen …
Die neuerdings dargebotene Schwärze ist ein mageres Abbild der bisherigen bunten Leere.
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