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„Internet ist Rundfunk“ – noch Fragen?

  07.10.2010 01:39, von , Kategorien: Hintergrund, Urheberrecht, Das Leben, das Universum … und der ganze Rest!
(woi) Martin Blumenau, Redakteur bei FM4, dem Jugendkultur-Programm des ORF, berichtet auf seinem blog über die österreichische (Nicht-)Debatte über das „ORF-Gesetz“ (ähnlich unserem Rundfunk-Staatsvertrag) und berichtet von Außen über „eine höchst erhellende Internet-Diskussion zwischen Rundfunk und Verlegern“ in Deutschland. Er berichtet u.A. über den „offizielle Standpunkt der vorpreschenden ARD“:
Internet ist Rundfunk. Wie also Verleger, also Hersteller von Printmedien sich anmaßen würden, bei der Herstellung von Internet-Inhalten, also Rundfunk, überhaupt mitplaudern zu wollen, wäre schon sehr verwunderlich – sagt der offizielle, höchst provokante ARD-Ansatz.
Er zitiert auch aus dem Gutachten von Hans-Jürgen Papier, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts im Fachmagazin Promdia, der folgerichtig dann auch nicht die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten in den Weidegründen der Presse wildern sieht sondern eher das Gegenteil:
Begibt sich die Presse allerdings auf das Gebiet des Rundfunks, der im modernen Sinne auch Internetangebote umfasst, muss sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz aushalten,”
eine Konkurrenz, die, geht es um Innoovationsschübe immer ausgenutzt wurde; Peter Boudgoust (ARD-Vorsitzender) weißt laut Artikel auf …
… eine wenig beachtete alte Unverfrorenheit [hin], dass nämlich einerseits von Öffentlich-Rechtlichen immer (und zurecht) Innovation gefordert wird, sie aber dann, wenn sie funktioniert und auch nur ein wenig einschlägt, sofort als Markt-Konkurrenz betrachtet wird.
Die Erkenntnis, dass es letztlich einerseits um die öffentliche Grundversorgung, andererseits um die Rettung der (letzten) Marktanteile geht, wird evident; dass die Debatte sich allerdings selbst auflösen könnte, wenn die unterschiedlich definierten Medien in einer einheitlichen Technik verschwinden tröstet indes nicht: bis dahin könnte noch manches Archiv depubliziert worden sein.
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 (FRT)

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