Archiv für: "18 Mar 2016"
Anti-Rassismus – eine Abweichung von der Neutralität
(woi) Vor den Wahlen in Baden-Württemberg forderte das Schul- und Sportamt Karlsruhe, die oberste Schulbehörde der Stadt, alle Schulen, die am Wochenende Wahllokal sein würden auf, Plakate, die die „Wochen gegen Rassismus“ bewarben, abzuhängen! Siehe dazu diesen Artikel.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion Tilman Pfannkuch nannte nun in einer Stellungnahme das Engagement gegen Rassismus „eine Abweichung von der Neutralität“ und verteidigte die Anweisung. „Es würde gegen den Rechtsstaatsgedanken verstoßen, sich an dieses Neutralitätsgebot nicht zu halten und zwar unabhängig davon, um welche Abweichung von der Neutralität es sich handelt.“
Anti-Rassismus – eine Abweichung von der Neutralität, die gegen den Rechtsstaatsgedanken verstößt!
Aus den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland, die auch in Karlsruhe Anwendung finden sollten:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
• Wie kann man im Bekenntnis gegen Rassismus eine „Abweichung“ erkennen?
• Welche „Neutralität“ reklamiert diese christliche, demokratische Gemeinderatsfraktion. Das Grundgesetz ist die neutralste aller möglichen Positionen.
• Diese Stellungnahme und die Verteidigung der Aufgabe unserer Grundrechte ist mehr als empörend – sie ist erschreckend!
Im Folgenden der Wortlaut der Antwort der CDU-Fraktion:













