Archiv für: "März 2016"
Mannheimer Volksversammlung
Die Mannheimer Volksversammlung vom 27. Februar 1848 markiert den Beginn der Badischen Revolution und damit der Märzrevolution des Jahres 1848.
[Dieser Beitrag sollte selbstverständlich bereits am 27. Februar erscheinen …]
Gesetzestreue deutsche Seele – konsequent
BNN • Karlsruhe • 21.03.2016
DGB kritisiert Stadt scharf
(woi) Der Karlsruhe DGB-Vorsitzende Dieter Bürk empört sich laut einer Meldung der BNN vom 21.03. (S. 28) ebenfalls über die Außer-Kraft-Setzung fundamentaler Grundrechte am Wahlsonntag. Insbesondere hebt er hervor, dass die Befürchtung, sich Vorwürfen „rechtgerichteter Parteien“, die in den Plakaten der „Wochen gegen Rassismus eine Wählerbeeinflussung sehen könnten“ auszusetzen, zu der „dringenden“ Bitte führten diese Plakate „unverzüglich abzuhängen“.
(Die Zitate entstammen der Mail des Sport- und Schulamtes an die Karlsruhe Rektoren.)
Anti-Rassismus – eine Abweichung von der Neutralität
(woi) Vor den Wahlen in Baden-Württemberg forderte das Schul- und Sportamt Karlsruhe, die oberste Schulbehörde der Stadt, alle Schulen, die am Wochenende Wahllokal sein würden auf, Plakate, die die „Wochen gegen Rassismus“ bewarben, abzuhängen! Siehe dazu diesen Artikel.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Gemeinderatsfraktion Tilman Pfannkuch nannte nun in einer Stellungnahme das Engagement gegen Rassismus „eine Abweichung von der Neutralität“ und verteidigte die Anweisung. „Es würde gegen den Rechtsstaatsgedanken verstoßen, sich an dieses Neutralitätsgebot nicht zu halten und zwar unabhängig davon, um welche Abweichung von der Neutralität es sich handelt.“
Anti-Rassismus – eine Abweichung von der Neutralität, die gegen den Rechtsstaatsgedanken verstößt!
Aus den Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland, die auch in Karlsruhe Anwendung finden sollten:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
• Wie kann man im Bekenntnis gegen Rassismus eine „Abweichung“ erkennen?
• Welche „Neutralität“ reklamiert diese christliche, demokratische Gemeinderatsfraktion. Das Grundgesetz ist die neutralste aller möglichen Positionen.
• Diese Stellungnahme und die Verteidigung der Aufgabe unserer Grundrechte ist mehr als empörend – sie ist erschreckend!
Im Folgenden der Wortlaut der Antwort der CDU-Fraktion:
Störerhaftung vor EuGH
News • 2016 • KW 11 • Martin Holland • 16.03.2016
In seinem Schlussantrag argumentiert der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof gegen die Störerhaftung für Anbieter kostenloser offener WLAN-Netze. Die Pflicht zur Unterbindung von Rechtsverletzungen bedeute zu große Einschränkungen.
Die Konsequenzen [der Störerhaftung] könnten zu einem Nachteil für die Gesellschaft werden, der durch Vorteile für Rechteinhaber nicht aufgewogen werde […].
Außerdem würde der Zugang dadurch dahingehend begrenzt, dass nur rechtmäßige Kommunikation erlaubt wäre, was das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschränken würde.














