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… hier mal ein interessantes Urteil!
OLG Karlsruhe • 6 U 115/13 • 12.02.2015
Angemessene Vergütung mit Hilfe einer Gemeinsamen Vergütungsregelung
In einem zweitinstanzlichen Verfahren vor dem OLG Karlsruhe hat ein Journalist einen Verleger erfolgreich zur Nachzahlung bereits vergüteter Leistungen verklagt. Im wesentlichen begründete der Kläger seine Forderungen mit einer Gemeinsamen Vergütungsregelung, die zwischen dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V., dem Deutschen Journalisten-Verband e.V. sowie der ver.di geschlossen worden war.
Unbeschadet der Untersuchung, ob eine solche Regelung ein alterssicheres Einkommen gewährleisten kann, zeigt diese Vergütungsregelung ein mögliches Vorgehen auf, das sich auch in anderen Branchen, z.B. bei den hauptberuflichen Freien Bildungsarbeiterinnen, umsetzen ließe!
Das Positionspapier der Initiative der Freien Bildungsarbeiterinnen am DGB Erwachsenenbildungszentrum Hattingen setzt für die Ausarbeitung eines solchen Regelwerks Eckpunkte. Wie die vielfältigen Aufgabengebiete in der Bildungsarbeit in einem solchen Regelungswerk abgebildet werden können, ist nicht trivial; dennoch scheint solch eine Gemeinsamen Vergütungsregelung ein gangbarer und vernünftiger Weg!
Der Hinweis zu diesem Urteil kam über die offene ver.di-Mailingliste der Freien und Solo-Selbstständigen selbst-freie-forum!
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Nun ist sie weg – schade!
Die kontemplative Leere – dieses Garnichts – eines internationalen Flughafens wird fehlen …
Die neuerdings dargebotene Schwärze ist ein mageres Abbild der bisherigen bunten Leere.
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